Laut unserer Information existieren seitens der Thüringer Polizei Hilfsangebote für ihre Bediensteten, sollten diese aufgrund der extrem gestiegenen Energiekosten sowie der unverändert hohen Inflation in monetäre Engpässe geraten.
Wir fragen die Landesregierung:

1. Existieren wie auch immer geartete monetäre Hilfsangebote seitens der Thüringer Polizei für die Bediensteten und wenn ja, wie werden diese Angebote genau bezeichnet?
2. Welchen Umfang haben die Hilfsangebote, wer ist berechtigt, die Hilfen in Anspruch zu nehmen und in welcher Form werden die Hilfen geleistet (zum Beispiel über Kredite, freiwillige Zuwendungen)?
3. Sollten obige Angebote nicht existieren, sind etwaige Programme in diesem Kontext geplant und wenn ja, welche?
4. Existiert im Landeshaushalt 2023 ein Budgetposten für etwaige Hilfsangebote an Polizeibeamte und wenn ja, welcher?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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