Der Thüringer Rechnungshof behandelt in seinem Jahresbericht 2021
die verfassten „Studierendenschaften“ an Thüringer Hochschulen. Die
Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2018. Der Thüringer Rechnungshof stellte, neben den bereits in der Vergangenheit
benannten und sich wiederholenden Mängeln, zusätzliche und zum Teil deutlich gravierendere haushalts- und aufsichtsrechtliche Verstöße und
Pflichtverletzungen der „Studierendenschaften“ fest. Die jährlichen Beitragseinnahmen von Studenten von rund 650.000 Euro seien nach wie vor durch die „Studierendenschaften“ der Hochschulen überwiegend nicht wirtschaftlich und nicht immer für Aufgaben nach dem Thüringer Hochschulgesetz eingesetzt worden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Veranstaltungen wurden in den Jahren von 2017 bis 2022 von den verfassten „Studierendenschaften“ an Thüringer Hochschulen oder der Konferenz Thüringer „Studierendenschaften“ (mit-)organisiert oder (mit-)finanziert (bitte aufschlüsseln nach Jahrescheiben und nach den einzelnen „Studierendenschaften“)?
2. Welche Gäste, Redner, Vereine, Gruppen und sonstige Akteure waren nach Kenntnis der Landesregierung jeweils zu beziehungsweise
an den Veranstaltungen, die in Frage 1 abgefragt werden, eingeladen beziehungsweise beteiligt (bitte, wenn möglich, unter Einordnung des Akteurs in das politische Spektrum angeben)?
3. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Landesregierung jeweils für die Veranstaltungen, die in Frage 1 abgefragt werden, entstanden
und aus welchen Mitteln wurden diese finanziert (bitte jeweils unter Angabe der Summe, welche durch die verfasste „Studierendenschaft“ beigesteuert wurde, aufführen)?
4. Wie hoch waren die Wahlbeteiligungen von Studenten an den Wahlen zu den Vertretungsorganen der verfassten „Studierendenschaften“ an den Thüringer Hochschulen zwischen den Jahren 2017 und 2022 (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben und nach den einzelnen „Studierendenschaften“)?

5. Welche haushalts- und aufsichtsrechtlichen Verstöße und Pflichtverletzungen der verfassten „Studierendenschaften“ an den Thüringer Hochschulen und der Konferenz Thüringer „Studierendenschaften“ zwischen den Jahren 2017 und 2022 sind der Landesregierung oder den den einzelnen Ressorts nachgeordneten Behörden bekannt (bitte unter kurzer Beschreibung des Sachverhalts angeben)?
6. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs 2021 zu den verfassten „Studierendenschaften“ gezogen und welche Maßnahmen sind noch geplant?

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