Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes will die AfD-Fraktion bewirken, dass die verpflichtende Mitgliedschaft für Studenten in den ‚verfassten Studierendenschaften‘ abgeschafft werden. Die sogenannte ‚negative Vereinigungsfreiheit‘ darf als Grundrecht der Studenten nicht länger blockiert werden. Studenten sollen aber ausdrücklich in der Lage sein dürfen, eigenständig Organisationen zur Wahrung und Vertretung ihrer Interessen zu bilden und sich hochschulpolitisch zu engagieren.

Der hochschulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, René Aust, erklärt:

„Jedes Semester werden die Studenten gezwungen, über den Semesterbeitrag die sogenannten ‚verfassten Studierendenschaften‘ zu finanzieren. Häufig werden die Mittel durch die Studentenschaften missbraucht, um beispielsweise ‚linksgrünen Polit-Aktivismus‘ zu betreiben. Außerdem benachteiligt der zu hohe Semesterbeitrag Studenten aus finanziell schwierigen Verhältnissen. Wir wollen die Zwangsmitgliedschaft beenden, die Studenten finanziell entlasten und den Linksradikalismus an Thüringer Universitäten austrocknen.

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir uns für mehr direkte Demokratie an Hochschulen ein und kommen der Position des Landesrechnungshofes nach. Dieser hatte festgestellt, dass die Anforderungen an die Wirtschafts- und Haushaltsführung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht erfüllt werden.“