Mir ist bekannt geworden, dass angeblich infolge zahlreicher Ruhestörungen in der Meienbergstraße in der Landeshauptstadt Erfurt zwischenzeitlich nahezu 15.000 Euro als Bußgelder verhängt wurden. Ob diese Bußgeldbescheide seitens der Stadtverwaltung oder der Landesverwaltung verhängt wurden, ist mir nicht bekannt.
Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit entspricht die im Sachverhalt genannte Höhe ausgesprochener Bußgelder wegen Ruhestörungen in der Erfurter Meienbergstraße der Realität und falls nicht, worin bestehen welche Abweichungen?
2. Wie viele Bußgeldbescheide in welcher jeweiligen finanziellen Höhe wurden aufgrund welcher Ordnungswidrigkeiten in den vergangenen fünf Jahren mit Bezug zu Ruhestörungen oder vergleichbaren Vorgängen im Bereich der Meienbergstraße und der unmittelbaren Umgebung ausgesprochen (Gliederung in Jahresscheiben und nach Behörde)?
3. Wie viele der in den vergangenen fünf Jahren im beschriebenen Zusammenhang (Ruhestörungen im Bereich der Meienbergstraße und unmittelbarer Umgebung) verhängten Bußgelder wurden zwischenzeitlich eingezahlt, wie viele sind zwischenzeitlich ohne Einzahlung verjährt und wie viele sind noch nicht eingezahlt und nicht verjährt?
4. Wie viele Vollstreckungsbescheide wurden aufgrund nicht eingezahlter Bußgelder im beschriebenen Sachzusammenhang beantragt?
Falls davon abgesehen wurde, wieso (Begründung für jeden diesbezüglich relevanten Einzelfall, insbesondere die verjährten Bußgelder)?
5. Wie viele Tage Erzwingungshaft wurden aufgrund nicht eingezahlter Bußgelder im beschriebenen Sachzusammenhang angeordnet? Falls davon abgesehen wurde, wieso (Begründung für jeden diesbezüglich relevanten Einzelfall, insbesondere die verjährten Bußgelder)?
6. Welche einzelnen, in den letzten fünf Jahren verhängten Bußgelder, hat die Stadtverwaltung mit welcher Begründung nicht eingetrieben und gegebenenfalls verjähren lassen?

7. Welcher finanzielle Schaden ist der Stadtverwaltung und welcher finanzielle Schaden ist dem Landeshaushalt entstanden, weil Bußgelder im beschriebenen Sachzusammenhang nicht eingezahlt wurden und der Fall zwischenzeitlich verjährt ist?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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