Seitens mehrerer bundesweit tätiger Klimaprotestgruppierungen wurde in den vergangenen Monaten in verschiedenen Medien eine zunehmende Radikalisierung der Protestformen angekündigt. Auch wenn in Thüringen offenbar bisher kaum ernst zu nehmende Proteste registriert wurden, kann sich der Freistaat aus der bundesweiten Beobachtung dieser Entwicklung nicht ausnehmen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden in Thüringen von Klimaprotestgruppierungen bereits Proteste durchgeführt, die zur Einleitung von Ermittlungsverfahren aufgrund eines strafrechtlich relevanten Vorgehens beim Protest führten (Gliederung in Jahresscheiben, nach Deliktsbezeichnung und Tatort)?
2. Welche dieser Straftaten wurden als Politisch motivierte Kriminalität klassifiziert und welchen Phänomenbereichen zugeordnet?
3. Hat die Landesregierung in den letzten zwei Jahren Feststellungen im Hinblick auf eine Radikalisierung von Klimaprotestgruppierungen
mit Bezug zum Freistaat getroffen, wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und bezüglich welcher konkreten Klimaprotestgruppierung?
4. Sieht die Landesregierung Anzeichen für eine Radikalisierung bestimmter Klimaprotestgruppierungen in Thüringen, wenn ja, hinsichtlich welcher konkreten Gruppierungen und welche Rolle spielt dabei nach Kenntnis der Landesregierung jeweils die Bereitschaft zur Ausübung von Gewalt gegen Personen oder Sachen?
5. Welchen Einfluss hat nach Einschätzung der Landesregierung der Linksextremismus in Thüringen auf Klimaprotestgruppen und welche einzelnen konkreten Verbindungen zwischen diesen beiden extremistisch agierenden Lagern sind der Landesregierung bekannt? Welche Gruppierungen sind in diesem Zusammenhang relevant?
6. Anlässlich welcher länderübergreifenden Gremiensitzungen, an denen das Thüringen Ministerium für Inneres und Kommunales in den
vergangenen drei Jahren teilnahm, wurde das Thema der Radikalisierung von Klimaprotestgruppierungen behandelt, in welcher Art war der Freistaat davon betroffen und welche Position vertrat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in diesen Fällen?

7. Wie bewertet die Landesregierung das potenzielle Schadensausmaß dieser neuen Protestformen durch Klimaprotestgruppen und welche
konkreten Szenarien (zum Beispiel Störung des Flugbetriebs, Behinderung von Rettungseinsätzen) werden dabei als realistisches Szenario auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen betrachtet?
8. Kann die Landesregierung Gewalt gegen Personen oder eine willkürliche Inkaufnahme der Gefährdung von Leib und Leben bei diesen Protestformen ausschließen?
9. Sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen Personen gemeldet, die als Gefährder den Klimaprotestgruppierungen zuzuordnen sind, wenn ja, wie viele und welcher Gruppierung werden diese zugeordnet?
10.Wie viele Gefährderansprachen bezüglich Personen welcher Klimaprotestbewegung sind in den letzten drei Jahren erfolgt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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