Ich frage die Landesregierung:
1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ als neue Fallgruppe extremistischer Bestrebungen?
2. Wie grenzt die Landesregierung die legitime – auch harte – Kritik an Regierungshandeln oder an Regierungsmitgliedern von einer sogenannten „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ ab?
3. Sieht die Landesregierung eine Gefahr, dass sich Bürger von der Wahrnehmung ihrer für die demokratische Willensbildung elementaren Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dadurch abgeschreckt fühlen könnten, dass ihre Kritik an Regierungshandeln oder an Regierungsmitgliedern als „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ angesehen und sie selbst als „Verfassungsfeinde“ eingestuft werden könnten und wenn ja, wie tritt sie
dieser Gefahr entgegen?
4. Wie viele Fälle einer „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ wurden in Thüringen bisher erfasst (Gliederung in Jahresscheiben und jeweils Angabe eines anonymisierten Kurzsachverhalts)?
5. Welchen Gruppierungen konnten die Verursacher dieser Fälle zugeordnet werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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