Laut Medienberichten von November 2022 habe das Verwaltungsgericht Gera Windvorranggebiete in Ostthüringen für unwirksam erklärt. Außerdem sei ein Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Weimar gegen die Ausweisung von Windvorranggebieten in Mittelthüringen anhängig. Es stellt sich mithin die Frage, welche Auswirkungen dies hat und wie der aktuelle Stand der Windvorranggebiete in Thüringen ist.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Windkraftanlagen gibt es aktuell in welchen Windvorranggebieten in Thüringen (bitte aufschlüsseln nach Regionalen Planungsgemeinschaften und unter Angabe der Gemeindezugehörigkeit und Postleitzahl)?
2. Wie viele Windkraftanlagen gibt es seit dem Jahr 2015 in welchen Windvorranggebieten in Thüringen (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Regionalen Planungsgemeinschaften und unter Angabe der Gemeindezugehörigkeit und Postleitzahl)?
3. Wie viele Windkraftanlagen sollen nach derzeitigem Stand in welchen Windvorranggebieten bis zum Jahr 2024 gebaut werden, wie viele befinden sich derzeit im Bau und wie viele befinden sich derzeit in Planung?
4. Wie viele Windkraftanlagen stehen derzeit außerhalb von Windvorranggebieten, wo und wann wurden sie genehmigt (bitte unter Angabe der Gemeinde und Postleitzahl)?
5. Wie wirken sich das Urteil zu den Windvorranggebieten Ostthüringen, die Klagen zum Regionalplan Mittelthüringen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Windkraftverbot im Wald auf die weitere Planung von Windvorranggebieten in Thüringen konkret aus?

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