Laut einem Medienbericht vom 14. November 2022 nimmt die Landeshauptstadt zunächst keine ukrainischen Flüchtlinge mehr auf. Um auf die prekäre Situation der Stadt Erfurt in Bezug auf die Aufnahme weiterer Kriegsflüchtlinge hinzuweisen, habe der Erfurter Oberbürgermeister schon in der ersten Hälfte des Monats Oktober 2022 den Ministerpräsidenten des Freistaats angeschrieben. Bis Mitte November 2022 habe die Stadtverwaltung keine Antwort des Freistaats erhalten.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und in welcher Weise hat der Erfurter Oberbürgermeister im Jahr 2022 auf offene Forderungen der Landeshauptstadt gegenüber dem Freistaat hingewiesen und deren Zahlung gefordert?
2. Für welche einzelnen Aufgaben wurden der Landeshauptstadt finanzielle Mittel in welcher Höhe, mit welcher Verbindlichkeit und zu welchem Zeitpunkt zugesagt? Wann wurden diese Zusagen in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Grundlage erfüllt?
3. Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen Problemstellungen in dem angesprochenen Schreiben des Erfurter Oberbürgermeisters und mit welchem Auftrag oder abschließenden Ergebnis wurden diese durch die Landesregierung bearbeitet?
4. Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge hat die Landeshauptstadt Erfurt im Jahr 2022 monatlich aufgenommen?
5. Wie viel wurde der Landeshauptstadt Erfurt im Jahr 2022 monatlich an Landesmitteln zugewiesen, um damit die Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen zu bestreiten (monatliche Gliederung nach Haushaltstiteln und Höhe in Euro)?

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