In einem Medienbericht vom 8. November 2022 heißt es: „auch in Erfurt würden queere Menschen bestimmte Orte zu bestimmten Uhrzeiten nicht mehr betreten: ‚Viele fahren abends keine Straßenbahn oder gehen mit den Dunkelheitsgrenzen einfach nicht mehr raus.‘ Besonders in den Randgebieten, im Erfurter Südosten und Norden, müsse man vorsichtig sein.“
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Meldungen zu Angriffen oder möglicherweise gefährlichen Situationen gegenüber den im Medienbericht genannten Menschen in Erfurt liegen der Landesregierung aus den Jahren 2016 bis heute vor (jährliche Gliederung nach Ortsteilen der Landeshauptstadt und unter jeweiliger Angabe eines anonymisierten Kurzsachverhalts)?
2. Bei wie vielen der in diesem Zeitraum festgestellten Straftaten wurden Tatverdächtige ermittelt (jährliche Gliederung nach Deliktsbezeichnung, Anzahl und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen und unter jeweiliger Angabe eines anonymisierten Kurzsachverhalts)?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Gefährdung der im Medienbericht genannten Menschen in der Landeshauptstadt im Allgemeinen und in den im Medienbericht genannten Stadtlagen im Besonderen?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Gefährdung der im Medienbericht genannten Menschen in der Landeshauptstadt nach Einbruch der Dunkelheit?
5. Welche Gründe sieht die Landesregierung dafür, dass es laut Medienbericht sicherer sei, nach Einbruch der Dunkelheit in der Landeshauptstadt nicht mehr aus dem Haus zu gehen? Wie wird die Landesregierung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt, mit dieser Problematik umgehen?
6. Welche einzelnen präventiven Konzepte verfolgt die Landeshauptstadt nach Kenntnis der Landesregierung, um einer solchen Gefährdung zu begegnen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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