Jüngst hat namentlich das verschwenderische Gebaren der Intendantin einer der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die zugleich ARDVorsitzende war, eine neuerliche Debatte um das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in Deutschland nach sich gezogen. Ein exorbitant teurer Umbau der Chefetage, ein Beratervertrag des Ehemanns, als Spesen abgerechnete private Einladungen waren offenkundig nur die Spitze eines Eisbergs, denn auch die juristische Direktorin derselben ARD-Anstalt beispielsweise erhielt für sich und ihre Angehörigen Vergütungsund Versorgungskonditionen auf Kosten der Beitragszahler.
Nachdem diese und weitere Zustände öffentlich bekannt geworden waren, sahen sich zahlreiche Politiker veranlasst, einmal mehr eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu fordern.
Die Forderungen bezogen sich dabei nicht nur auf die Problematik von Geldverschwendung, Vetternwirtschaft und Selbstbedienungsmentalität innerhalb der öffentlich-rechtlichen Sender, sondern auch auf die lntransparenz der Mittelverwendung der Sender, die Ineffektivität der Aufsichtsgremien und insbesondere auch auf die Qualität der politischen Berichterstattung, nämlich darauf, dass immer wieder mangelnde politische Unabhängigkeit der Sender, politische Einseitigkeit und Gesinnungsjournalismus zu beklagen sind.
Die lange Geschichte der Skandale um die Rundfunkanstalten und der
diesen regelmäßig folgenden Forderungen nach einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems ist allerdings wenig ermutigend:
Tatsächlich nämlich kam es bisher nie zu grundlegenden Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Stets wurde in der Politik wie in den Anstalten selbst zur Tagesordnung und zum „business as usual“ zurückgekehrt. Wie aktuell im 3. Medienänderungsstaatsvertrag wurden allenfalls kosmetische Änderungen vorgenommen, die die Struktur und Wucherungsdynamik des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems grundsätzlich unangetastet ließen.
Vor diesem Hintergrund bestätigt sich, dass ernsthafte Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nur erreicht werden können, wenn ein entsprechender Handlungsdruck besteht. Die Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge eröffnet entsprechende Handlungsmöglichkeiten, um die tiefgreifenden Fehlentwicklungen, die in der bisherigen Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angelegt sind oder durch sie begünstigt werden, zu überwinden.
Diese Fehlentwicklungen sind in Grundzügen noch einmal zu vergegenwärtigen:
(1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zur politischen Ausgewogenheit verpflichtet. Zahllose Beobachter stimmen heute darin überein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland diesem Gebot de facto nicht gerecht wird. Tatsächlich hat das Angebot der Sender bis in die Unterhaltungssendungen hinein eine klare politische Schlagseite, nämlich zugunsten parteipolitisch linker beziehungsweise grüner Positionen, als deren Sprachrohr man sich betätigt. Immer mehr Zuschauer beziehungsweise Zuhörer haben den Eindruck, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk sie im Sinne jener Positionen erziehen will, dass er einem Selbstverständnis als „Haltungsjournalismus“ verpflichtet ist, gerade deshalb mehr oder weniger bewusst auf die gebotene Ausgewogenheit verzichtet und damit der im Rahmen seines rechtlich verpflichtenden Programmauftrags gebotenen Meinungsvielfalt entgegenwirkt.
In den vergangenen Jahren haben sich vor allem auch deshalb immer mehr Zuschauer und Zuhörer vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgewandt. Als einige wenige auch öffentlich diskutierte Beispiele der politischen Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien erwähnt:
• Während der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 positionierte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk einseitig zugunsten einer politisch inszenierten „Willkommenskultur“ und blendete negative Aspekte illegaler Massenmigration weitgehend aus. Vielfach diente dabei etwa die tendenziöse Auswahl von Bildern der Etablierung einer einseitigen Deutung der Vorgänge.
• im Jahr 2018 erklärte der Chef des WDR-Magazins „Monitor“, der in früherer Zeit bei einem „Antifa“-Sender tätig gewesen war, dass politisch neutraler Journalismus eine „Lebenslüge“ sei und legte nahe, dass Journalismus politisch links zu sein habe.
• im Jahr 2019 verbreitete der WDR ein vom Kinderchor des Senders gesungenes, vorgeblich „satirisches“ Lied, in welchem ältere Personen als „Umweltsau“ diffamiert wurden, um deren angebliches Umweltverhalten zu kritisieren. • im Jahr 2021 wollte der WDR eine Wissenschafts-Moderatorin einsetzen, die an einer antisemitischen AI-Kuds-Demonstration teilgenommen hatte und sich regelmäßig zu antisemitischen beziehungsweise antiisraelischen Standpunkten bekannte. Erst nach massiver öffentlicher Kritik sah der WDR von dieser Personalie ab.
• im Jahr 2022 wurde beim ZDF wiederholt das Symbolbild eines Kernkraftwerks verfälscht, indem der den Kühltürmen entweichende, nicht
umweltschädliche und eigentlich weiße Wasserdampf im Bild dunkel dargestellt wurde, um den Eindruck der Bedrohlichkeit und Gefährlichkeit von Kernkraftwerken zu erzeugen.
• Im Oktober 2022 sprach sich ein ARD-Moderator im Rahmen eines Interviews zur Landtagswahl in Niedersachsen für ein rot-grünes Regierungsbündnis in dem Bundesland aus.
• Das öffentlich-rechtliche Internet-Angebot in Gestalt des „OnlineNetzwerkes“ „funk“, das sich insbesondere an Kinder und Jugendliche wendet, zeichnet sich generell durch aggressiv präsentierte Inhalte aus, die ganz unverhohlen auf „Indoktrination“ seiner Zuschauer
und Zuhörer abzielen – beispielsweise im Sinne einer völlig unkritischen Propagierung von „LGBTQ“-Lebenskonzepten.
Die in diesen Beispielen zum Ausdruck kommende politische Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spiegelt sich auch in dem Umstand wider, dass etwa im Jahr 2021 Vertreter von Grünen und SPD im Vergleich zum Sitzanteil dieser Parteien im Bundestag in den „Talkshows“ der öffentlich-rechtlichen Sender stark überrepräsentiert waren, während die AfD stark unterrepräsentiert war*. Erstmals nach der Bundestagswahl vom 26. September 2021 saß am 20. September 2022 ein Vertreter der AfD in einer ARD- beziehungsweise ZDF-„Talkshow“ („Maischberger“), nachdem bereits zwölf Monate lang zahllose solcher
Sendungen ausgestrahlt worden waren – stets besetzt mit Politikern aus allen anderen Parteien. Die in solchen Befunden zum Ausdruck kommende politische Einseitigkeit ist angesichts des Ausgewogenheitsgebots nicht mit der Unabhängigkeit journalistischer Redaktionsarbeit zu rechtfertigen. Es handelt sich hier um eine systematische Benachteiligung einer in fast allen deutschen Parlamenten seit Jahren vertretenen Partei und ihrer Wähler, die im Übrigen auch gezwungen werden, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
(2) Es steht außer Zweifel, dass die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu leistende sogenannte Grundversorgung kein derart opulentes System
erfordert, wie es inzwischen mit den Finanzmitteln der Rundfunkbeiträge ins Werk gesetzt wurde. Mittlerweile umfasst der öffentlich-rechtliche
Rundfunk in Deutschland 83 Radiosender und 21 Fernsehsender inklusive umfangreicher Internetpräsenzen. Fast jeder dieser Sender verfügt
über eigene technische Abteilungen. Dazu kommen Gebäudemanagement, Rechtsabteilungen, Betriebsmanagement, Archive und teilweise auch Orchester, Chöre und Big Bands. Die maßlose Ausgabenfreude der Sender kommt auch etwa darin zum Ausdruck, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) dem WDR fast 70 Millionen Euro nicht zubilligte, die als zusätzliches Budget für die Grundsanierung des Filmhauses dienen sollten. Ursprünglich waren dafür 80 Millionen Euro vorgesehen, die aber schließlich auf 240 Millionen
Euro anstiegen. Auch beim Bau des „Digitalpalasts“ des RBB explodierten die Kosten. Von ursprünglich 65 Millionen Euro stiegen sie auf mittlerweile 150 Millionen Euro an. Die Ausgabenplanungen, Fehlkalkulationen und überteuerten Projekte der Sender folgen augenscheinlich der Maxime, dass das benötigte Geld schon zur Verfügung gestellt werde, gegebenenfalls sei der Rundfunkbeitrag zu erhöhen. Die entsprechende Strategie hat sich in der Vergangenheit immer wieder als erfolgreich erwiesen, was die Beitragszahler stets teuer zu stehen gekommen ist (3) Die Sender produzieren vielfach inhaltlich weitgehend identische Programme und sprechen sich bei deren Produktion auch kaum ab. Zuletzt etwa wurde das Staatsbegräbnis der britischen Königin Elizabeth II. parallel sowohl von ARD als auch ZDF übertragen, mithin ein identisches Programm doppelt produziert. Dazu schickten die Sender 50 Mitarbeiter nach England, wo beispielsweise der NDR ohnehin bereits 19 feste Mitarbeiter stationiert hat. Auch bei Parteitagen sind teilweise mehrere Sender gleichzeitig und mit je eigenem Team vor Ort. So kann es schon einmal geschehen, dass 50 Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einer solchen Veranstaltung beiwohnen und entsprechende Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, Fahrtkosten et cetera produzieren. Ohnehin hat das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zahllose Doppel- und Mehrfachstrukturen ausgebildet: Ein Beispiel sind der ARD-Sender „tagesschau24“ einerseits und der von ARD und ZDF gemeinsam betriebene Sender „Phoenix“ andererseits, die sich inhaltlich und in der Aufmachung stark überschneiden. Solche Strukturen und Vorgänge lassen den verschwenderischen Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit den zwangsweise erhobenen Rundfunkbeiträgen deutlich erkennen. Allerdings offenbaren sich der verschwenderische Umgang mit den Beitragsmilliarden und das dahinterstehende Selbstverständnis erst beim Blick auf die Vergütungs- und Versorgungspraxis der Anstalten insbesondere in deren Leitungsebenen.
(4) Mit einem Jahresverdienst von 413.000 Euro verdient beispielsweise der Intendant des WDR einige Tausend Euro mehr als der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Kollegen des WDR-Chefs haben folgende Einkünfte (angegeben ist das Grundgehalt ohne die üblichen Bonuszahlungen):
ZDF-Intendant: 371.880 Euro,
SWR-lntendant: 361.000 Euro,
NDR-lntendant: 346.000 Euro,
BR-Intendant: 340.000 Euro,
HR-lntendant: 305.000 Euro,
RBB-lntendant (vor Rücktritt): 303.000 Euro,
MDR-Intendant: 295.000 Euro,
Radio Bremen-Intendant: 281.000 Euro,
Deutschlandradio-Intendant: 264.000 Euro und
SR-Intendant: 245.000 Euro.
Auch das Gehalt der Direktoren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist beachtlich. Die ARD-Programmdirektorin beispielsweise erhält 285.000 Euro Grundgehalt jährlich und damit etwa so viel wie der deutsche Bundespräsident. Nach Berechnungen der KEF sind allein für die Jahre von 2021 bis 2024 fast zehn Milliarden Euro allein für Personalkosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgesehen.
(5) Auch das System der Pensionszahlungen ist ausgeufert und viel zu teuer. Fast 30.000 Mitarbeiter bei den öffentlich-rechtlichen Sendern haben Anrecht auf weit über dem Durchschnitt liegende Pensionszahlungen. Bereits im Jahr 2016 hat die ARD weit mehr als sieben Milliarden Euro für anstehende Rentenansprüche zurückgelegt. Seitdem steigt der Anteil der Personal- und Pensionskosten zügig weiter an. Mittlerweile schätzen Experten diese Kosten auf fast 40 Prozent, und laut KEF beträgt die Summe für Altersversorgungen im Zeitraum von 2021 bis 2024 knapp drei Milliarden Euro. Allein für die Altersvorsorge des WDR-Intendanten sind eine halbe Million Euro zurückgelegt worden. Der Barwert seiner Pensionsverpflichtung betrug Ende 2018 demnach 3,1 Millionen Euro, was auf einen monatlichen Anspruch von circa 15.000 Euro hinausläuft. Beim MDR führen die hohen Personalkosten dazu, dass er trotz deutlicher Einnahmensteigerung nicht mit seinem Geld auskommt. Die Anstalt hat das Jahr 2021 bei einer Bilanzsumme von 1,2 Milliarden Euro mit einem Defizit von 39 Millionen Euro abgeschlossen. Verantwortlich dafür sind Mehrausgaben von 26 Millionen Euro für die Altersversorgung von
Mitarbeitern. Kostspielig ist auch hier vor allem das Führungspersonal:
Für die Pensionen der aus neun Personen bestehenden Geschäftsleitung hat der MDR insgesamt 15,4 Millionen Euro zurückgelegt. Bereits die Ruhestandsversorgung der MDR-Intendantin schlägt mit 4,6 Millionen Euro zu Buche. Damit wird eine betriebliche Altersversorgung von
etwa 17.000 Euro pro Monat gewährleistet.
(6) Um die ausufernden Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems weiterhin decken zu können, wird der kontinuierliche Zufluss von
Pflichtbeiträgen erforderlich sein. Bei der Durchsetzung der Beitragsforderungen kennen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kein Maß.
Säumigen Beitragszahlern wird mit Gefängnisstrafen gedroht und man ist immer wieder auch bemüht, entsprechende Exempel zu statuieren:
So hat der WDR im Jahr 2021 einen Mann 181 Tage inhaftieren lassen, obwohl die offene Summe nur etwas mehr als 600 Euro betrug. Im Jahr
2017 forderte der RBB, eine alleinerziehende Mutter für ein halbes Jahr wegzusperren, weil sie dem Sender rund 300 Euro schuldete. Erst das
Landgericht Potsdam verhinderte die Inhaftierung. Auch vor diesem Hintergrund kann nicht verwundern, dass laut einer repräsentativen Umfrage 84 Prozent der Bürger den zwangsweise erhobenen Rundfunkbeitrag ablehnen, mit dem der mit mehr als acht Milliarden Euro Einnahmen
teuersten Rundfunk der Welt finanziert wird.
(7) Das System der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich angesichts gerade der jüngsten Skandale wiederholt als ineffektiv
erwiesen. Weder Rundfunk- beziehungsweise Fernseh- noch Verwaltungsräte waren imstande oder auch nur willens, die Fehlentwicklungen
zu erkennen und frühzeitig einzuschreiten. Diesen Gremien noch mehr Kontrollrechte und Aufsichtspflichten einzuräumen, wird an den grundsätzlichen Problemen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nichts ändern.
Zu diesen grundsätzlichen Problemen gehört eben das Aufsichtssystem selbst, das de facto nach wie vor von einer viel zu großen Staats- und
Parteiennähe geprägt ist. Von einer staatsfernen Besetzung der Gremien kann jedenfalls keine Rede sein, bleibt deren Besetzung doch letztlich in der Hand der Politik und damit auch von dieser abhängig. Die geplanten Änderungen des Medienstaatsvertrags können jedenfalls die hier skizzierten grundsätzlichen Probleme schon deshalb nicht lösen, weil sie deren Lösung gar nicht anstreben.

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