Infolge eines Verkehrsunfalls vor circa zehn Jahren in der Ortslage Ballstedt wurde auf der Ortsdurchfahrtsstraße die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt, obwohl der Fußgängerverkehr gering ist. In der Nähe einer Berufsschule in Schwerstedt ist die Geschwindigkeit für 400 Meter ebenfalls auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie wurden die Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Kenntnis der Landesregierung begründet?
2. Bestehen die Gründe für die einschränkenden Maßnahmen fort?
3. In welchen Abständen erfolgt eine Überprüfung auf die weitere Notwendigkeit und eine mögliche Aktualisierung? Wann wurden diese Aspekte letztmalig überprüft?
4. Welche Voraussetzungen müssten nach Einschätzung der Landesregierung erfüllt sein, um die genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen aufzuheben beziehungsweise durch andere Maßnahmen zu ersetzen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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