Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Menschen, die unter den Geltungsbereich des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes fallen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung von den Thüringer Kommunen im Jahr 2022 zum Stichtag 31. Oktober 2022 aufgenommen und untergebracht (bitte Einzelaufstellung nach Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt und differenziert nach Geschlecht sowie den Altersstufen null bis sechs Jahre, 7 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre, 19 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter)?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten der Kommunen im Jahr 2022 zum Stichtag 31. Oktober 2022, welche auf Grundlage der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Aufnahme, Unterbringung, Bewachung und Sozialbetreuung vom Freistaat Thüringen erstattet werden (bitte Einzelaufstellung nach Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt)?
3. Wie hoch waren die Ausgaben und Einnahmen der Kommunen seit dem Jahr 2015 bis zum Stichtag 31. Oktober 2022 für die öffentlich-rechtliche Beschaffung von Einzelunterkünften für anerkannte Flüchtlinge beziehungsweise Flüchtlinge aus der Ukraine, welche Leistungen nach den sozialgesetzlichen Bestimmungen des Zweiten Buchs sowie des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Jahren, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt und Zuschussgeber)?
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Ausgaben und Einnahmen der Kommunen seit dem Jahr 2015 bis zum Stichtag 31. Oktober 2022 für die privat-rechtliche Beschaffung von Einzelunterkünften für anerkannte Flüchtlinge beziehungsweise Flüchtlinge aus der Ukraine, welche Leistungen nach den sozialgesetzlichen Bestimmungen des Zweiten Buchs sowie des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Jahren, Landkreis
beziehungsweise kreisfreier Stadt und Zuschussgeber)?
5. Mit welchen Kosten muss bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen pro Kopf und Monat durchschnittlich gerechnet werden?