Zur Beantwortung der Kleinen Anfragen 7/3689 und 7/3690 in den Drucksachen 7/6422 und 7/6423 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Anträge nach der Fördermaßnahme „Revitalisierung von Brachflächen (REVIT)“ wurden seit dem Jahr 2010 aus welchen Gründen abgelehnt und welche bewilligt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Aus welchen Gründen werden Kompensationsleistungen durch Schaffung von Ausgleichsflächen nach REVIT-Maßnahmen nicht bei der
Oberen Naturschutzbehörde erfasst (siehe Antwort auf Frage 9 in Drucksache 7/6422)?
3. Werden diese Kompensationsmaßnahmen (siehe Frage 2) bei anderen Behörden erfasst und wenn ja, bei welchen, wenn nein, warum nicht?
4. Was wäre seitens des Landes (Änderung Förderrichtlinie et cetera) nötig, um über REVIT auch Renaturierungsmaßnahmen zu fördern,
und plant die Landesregierung eine solche Änderung und wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
5. Welche Flächen, die über REVIT beräumt wurden, wurden anschließend einer baulichen Nutzung zugeführt (bitte nach Jahresscheiben ab dem Jahr 2010 aufschlüsseln)?
6. Inwieweit findet eine Kontrolle der ausgezahlten Gelder (REVIT) statt?
7. Welche Flächen welcher Größe wurden seit dem Jahr 2010 in Thüringen über welches Programm/welche Förderung entsiegelt und renaturiert, welche Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt,
welche bewilligt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge