Weil die Covid-Impfungen eine Übertragung des Coronavirus nur noch begrenzt verhindern könnten und somit eine medizinische Begründung entfalle, soll zum Jahresende die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen, berichtet der MDR in Bezugnahme auf das Bundesgesundheitsministerium.
Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Thüringer AfD-Landtagsfraktion, Dr. Wolfgang Lauerwald:
„Der Corona-Impfstoff wurde nach Angabe von Pfizer nie daraufhin getestet, ob er überhaupt die Übertragung von Corona verhindern kann. Damit gibt es für die einrichtungsbezogene und auch für die immer wieder zur Diskussion gestellte allgemeine Impfpflicht keinerlei Begründung.
Nun haben die betroffenen Ungeimpften die Wahl: entweder geben sie dem unnachgiebigen Druck der Ministerin nach oder begleichen – in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten – ein Bußgeld, welches jede sachliche Begründung verloren hat. Dass Gesundheitsministerin Werner darauf besteht, dass alle versendeten Bußgeldbescheide bis spätestens März 2023 bezahlt werden sollen, hat etwas von Bösartigkeit und demonstriert ihre anhaltende Gleichgültigkeit, einerseits gegenüber den Nöten der Mitarbeiter des Gesundheitswesens und andererseits bezüglich der Gefährdung der medizinischen Versorgung der Patienten.“