Fehlender Schutz bei Stromausfällen, ein unzureichend ausgestattetes oder defektes Warnsystem – an allen Ecken und Enden mangelt es an der Daseinsvorsorge in Thüringen. So auch bei der Sicherstellung der Löschwasserversorgung, wofür das Innenministerium nach § 53 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die oberste Fachaufsichtsbehörde ist. In Verbindung mit § 118 der Thüringer Kommunalordnung ist sie als diese berechtigt, die Bestimmungen und Anforderungen des Brandschutzes zu überprüfen und zu beaufsichtigen. Das Innenministerium ist allerdings nicht in der Lage, hinreichende Auskünfte zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung zu liefern und redet sich damit raus, dass der Brand- und Katastrophenschutz zur Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden im eigenen Wirkungskreis gehört und damit „(…) grundsätzlich keine Informationsbeschaffungspflicht (…) besteht.“ Zudem hat das Innenministerium auch noch kein Gebrauch von der Ermächtigungsnorm laut § 94 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes gemacht, um eine ausreichende Löschwasserversorgung über das öffentliche Trinkwassernetz in Thüringen sicherzustellen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage (Drs. 7/6724 vom 17.11.2022) des AfD-Abgeordneten Torsten Czuppon hervor.

Der AfD-Sprecher für Feuerwehren, Brand- und Katastrophenschutz, Torsten Czuppon, ist entsetzt:

„Dass das Innenministerium keinen Überblick über die Löschwasserversorgung im Freistaat besitzt, ist fahrlässig. Obendrein wird das Ganze noch durch Desinteresse gekrönt. Dabei ist das Landesverwaltungsamt, dass dem Innenministerium als obere Fachaufsichtsbehörde unterstellt ist, nach § 119 Thüringer Kommunalordnung befugt, sich über alle Angelegenheiten der Städte und Gemeinden unterrichten zu lassen und Prüfungen vorzunehmen, so auch die Löschwasserversorgung in Thüringer Gemeinden und Städten. Für das Land gibt es also Möglichkeiten ohne Ende, Brandereignisse, wie dem in Bothenheilingen (Unstrut-Hainich-Kreis), nicht zu einem Großbrand ohne ausreichend Löschwasser werden zu lassen.

Wenn Hydranten den Wasserdruck bei einem Brandereignis nicht hergeben, wie es die Richtwerte für den Löschwasserbedarf vorgeben, muss offensichtlich überprüft werden, ob es zu einem Löschwassermangel kommen kann. Die Landesregierung ist dringend aufgefordert, endlich tätig zu werden, damit es nicht erst zu weiteren Großbrandereignissen kommt und etwaige Amtshaftungsansprüche betroffener Grundstückseigentümer gegen Gemeinden und Städte wegen mangelnder Löschwasserbereitstellung geltend gemacht werden können.“