Nach einem MDR-Bericht soll in Eisenach der Batteriespeicher „Wartburg“ ans Netz gehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurde der Bau und Betrieb des Batteriespeichers beantragt und genehmigt?
2. Welche Fläche nimmt die gesamte Anlage des Unternehmens in Anspruch?
3. Von wie vielen Windkraftanlagen welcher installierten Leistung soll der Speicher Energie aufnehmen und wie lange kann er welche maximale Speicherleistung ermöglichen?
4. Welche Gesamtinvestitionskosten sind dem Unternehmen nach Kenntnis der Landesregierung entstanden, für welche Kosten/Verfahren hat das Unternehmen Förderung beantragt und wann ist diese gegebenenfalls in welcher Höhe geflossen?
5. Welche anderen Gelder sind vom Land für den Batteriespeicher wann geflossen?
6. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung zu, dass die einzelnen Module durch Klimaanlagen gekühlt werden müssen?
7. Welchen Eigenenergieverbrauch hat der Speicher nach Kenntnis der Landesregierung?
8. Welche Menge an Lithium ist in der Anlage nach Kenntnis der Landesregierung verbaut?
9. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung zu, dass der Ertrag für das Unternehmen durch Netzentgelte zustande kommt und wenn
nein, wodurch entsteht der Ertrag?
10.Werden die Netzentgelte wegen des entsprechenden Netzausbaus zum Erreichen des Ziels, 100 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien abzudecken, und dem damit gegebenenfalls einhergehenden Bau und Betrieb etwaiger Batteriespeicheranlagen wie dieser erhöht?

11.Hat das Unternehmen an weiteren Standorten in Thüringen den Bau und Betrieb von Batteriespeichern beantragt und wenn ja, wann und wo, wie ist der Genehmigungsstand?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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