Am 9. November 2022 kam die Landrätin des Ilm-Kreises in der „Thüringer Allgemeinen“ im Lokalteil Arnstadt und Ilmenau in dem Artikel
„‚Wir können einfach nicht mehr‘: Die Flüchtlingssituation im Ilm-Kreis spitzt sich weiter zu“ zu Wort. Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Containerdorfs für Flüchtlinge äußerte sie im Hinblick auf die hierfür notwendigen Grundstücksflächen, dass es besonders im Norden kritisch sei, da ein bekannter chinesischer Batteriehersteller dort nahezu alle freien Flächen aufkaufe.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Grundstücke, Immobilien und Wohnungen wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher in Thüringen von dem und/oder für den besagten chinesischen Batteriehersteller aufgekauft, angemietet beziehungsweise gepachtet (bitte auflisten nach Art des Grundstücks/der Immobilie, Lage des Grundstücks/der Immobilie, Zeitpunkt des Kaufs/der Anmietung/der Pachtung, Fläche/Größe des Grundstücks/der Immobilie und ob jeweils Kauf, Anmietung oder Pachtung erfolgten)?
2. Wie wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Grundstücke beziehungsweise Immobilien vor dem Kauf, der Anmietung beziehungsweise Pachtung durch den chinesischen Batteriehersteller genutzt (bitte nach Nutzungsarten aufgliedern)?
3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung beziehungsweise den nachgeordneten Behörden im Hinblick auf die (vorgesehene) Nutzung der angekauften, angemieteten oder gepachteten Grundstücke beziehungsweise Immobilien durch den chinesischen Batteriehersteller vor?
4. Wurde der Ankauf von Immobilien beziehungsweise Grundstücken durch den chinesischen Batteriehersteller finanziell gefördert? Wenn ja, in jeweils welcher Höhe und von wem?
5. Wie beurteilt die Landesregierung den Ankauf, die Anmietung beziehungsweise Pachtung von Grundstücken beziehungsweise Immobilien in Thüringen durch chinesische Firmen allgemein und in diesem Fall durch den chinesischen Batteriehersteller im Besonderen?

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