Die geplante Strompreisbremse der Bundesregierung soll Stromkunden entlasten. Laut Medienberichterstattung seien die Pläne einem Gutachten im Auftrag eines Hamburger Energieversorgers zufolge jedoch verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf verstoße demnach gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung das Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten Strompreisbremse bekannt und wenn ja, welche Auffassung vertritt die Landesregierung hierzu (bitte begründen)?
2. Welche ökonomischen und sozialen Auswirkungen auf Thüringen erwartet die Landesregierung im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes (bitte begründen)?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung über die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Strompreisbremse zum Beispiel bezüglich einer möglichen Verletzung der Eigentumsgarantie (bitte begründen)?
4. Wie plant die Landesregierung sich bei der Abstimmung über die geplante Strompreisbremse im Bundesrat zu verhalten (bitte begründen)?
5. Gab es im Vorhinein informelle oder formelle Gespräche zwischen der Landesregierung und Vertretern der Bundesregierung über die Ausgestaltung der Strompreisbremse und wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis?
6. War bei den unter Frage 5 genannten Gesprächen auch die Verfassungsmäßigkeit der Strompreisbremse Thema, wenn ja, inwiefern und wenn nein, warum nicht?
7. War bei den unter Frage 5 genannten Gesprächen auch die mögliche Verletzung des Eigentumsrechts durch die Strompreisbremse Thema, wenn ja, inwiefern und wenn nein, warum nicht?

8. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Abschöpfung sogenannter Übergewinne von Betreibern von Windkraftanlagen und Solaranlagen (bitte begründen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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