Im Rahmen der geplanten Gaspreisbremse der Bundesregierung sollen Industriekunden für 70 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs nur sieben Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen. 25.000 Unternehmen könnten laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bundesweit von der Unterstützung profitieren. Boni für ihre Mitarbeiter und Dividenden für Aktionäre sollen sie nach den Plänen der Bundesregierung gleichzeitig weiterhin zahlen können.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Pläne der Bundesregierung, Unternehmen, die von der Gaspreisbremse profitieren, die Auszahlung von Boni für Mitarbeiter und Dividenden für Aktionäre weiterhin zu erlauben (bitte begründen)?
2. Gab es im Vorhinein informelle oder formelle Gespräche zwischen der Landesregierung und Vertretern der Bundesregierung über die Ausgestaltung der Gaspreisbremse und wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis?
3. Waren bei den unter Frage 2 genannten Gesprächen auch die Pläne, dass Unternehmen, die von der Gaspreisbremse profitieren, die Auszahlung von Boni und Dividenden weiterhin erlaubt sein sollen, Thema, wenn ja, inwiefern und wenn nein, warum nicht?
4. Wie viele Unternehmen werden in Thüringen voraussichtlich in welchem Umfang von der Gaspreisbremse profitieren?
5. Wie viele der unter Frage 4 genannten Unternehmen sind Aktiengesellschaften und könnten trotz der Profitierung durch die Gaspreisbremse Dividenden an ihre Aktionäre auszahlen?
6. Gab oder gibt es Gespräche oder Übereinkünfte der Landesregierung mit den Thüringer Unternehmen darüber, dass diese im Falle der Profitierung von der Gaspreisbremse auf die Auszahlung von Boni für Mitarbeiter und Dividenden für Aktionäre verzichten und wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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