Weil der Untersuchungsausschuss „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ bei der ersten Abstimmung die gesetzlich, für Untersuchungsausschüsse vorgesehenen Minderheitenrechte, missachtet hat, hat sich der Ausschuss nach juristischer Intervention der AfD-Fraktion Anfang November neue Regeln gegeben.
„Demnach wird erneut über die Anhörung des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßens abgestimmt,“ fasst AfD-Obmann und Innenpolitiker Ringo Mühlmann den Vorgang zusammen. „Wenn keine gesetzlich vorgeschriebenen Ablehnungsgründe vorliegen – die ich mir, bei der Erfahrung über die Herr Maaßen verfügt, nur schwer vorstellen kann – wird der frühere Präsident des Bundesverfassungsschutzes auch angehört.“