In persönlichen Gesprächen wurde geschildert, dass gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen bei Beinerstadt im Landkreis Hildburghausen einige Widersprüche an die zuständige Behörde/an das zuständige Amt versandt wurden. Der Fragenkatalog soll derlei Vorgänge und den Umgang mit den Widersprüchen in Thüringen klären.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Widersprüche (von Bürgern, Vereinen, Gemeinden et cetera) gegen Genehmigungen von Windkraftanlagen gingen bei der jeweils zuständigen Behörde innerhalb welcher zulässigen Frist nach Bekanntmachung der Genehmigung ein (bitte nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2015, nach Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt und Standort der (geplanten) Windkraftanlage aufschlüsseln)?
2. Wie wurden die Widersprüche jeweils warum beschieden und wurden alle Widersprüche entsprechend beantwortet (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
3. Wie viele Widersprüche (von Bürgern, Vereinen, Gemeinden et cetera) gegen Genehmigungen von Windkraftanlagen gingen seit dem
Jahr 2015 beim Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz oder einer nachgeordneten Landesbehörde ein (bitte nach Jahresscheiben, Standort Windkraftanlage [Landkreis/kreisfreie Stadt] aufschlüsseln)?
4. Wie wurde mit den unter Frage 3 erfragten Widersprüchen seitens des Ministeriums beziehungsweise seitens der Landesbehörden jeweils verfahren?
5. Welche Gründe führen allgemein zu einem positiven Bescheid der zuständigen Behörde hinsichtlich des Widerspruchs gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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