Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3453 (vergleiche Drucksache 7/6716) ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Auflagen wurden für den Corona-Protest in Form eines Spaziergangs am 22. Januar 2022 in Eisenach verfügt (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
2. Wie und wie lange erfolgte anlässlich dieses Corona-Protests in Form eines Spaziergangs die Suche nach einem Versammlungsleiter (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
3. Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt die Auflösung des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs verfügt und falls ja, wie wurde dies mit welchen technischen Mitteln bekannt gegeben und dokumentiert?
4. Wurden die Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefordert, die Versammlung zu verlassen und wie erfolgte diese Aufforderung? Falls ja, wie wurde dies dokumentiert und welcher Grund für eine derartige Aufforderung bestand, falls die Versammlung zu keinem Zeitpunkt seitens der Versammlungsbehörde aufgelöst wurde?
5. Welchen konkret nachweisbaren Einfluss übten die Personen, die der „Querdenker- beziehungsweise Reichsbürgerszene“ zugerechnet wurden, sowie die „amtsbekannte[n] Rechtsextremisten“ auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung aus (Art der Dokumentation der Einflussnahme angeben)?
a) Um wie viele Personen, die der „Querdenker- beziehungsweise Reichsbürgerszene“ zugerechnet wurden, handelte es sich zahlenmäßig genau und wie wurde deren Zugehörigkeit zu dieser Szene geprüft oder bewertet?
b) Um wie viele „amtsbekannte Rechtsextremisten“ handelte es sich zahlenmäßig genau und wie wurde deren Zugehörigkeit zur rechten Szene geprüft oder bewertet?
c) Wie wurde die Teilnahme der zuvor benannten Personen dokumentiert (Löschungsfrist/Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation angeben)?
d) Wie viele und welche der eingeleiteten Strafverfahren gingen nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei von den zuvor benannten Personen aus (Anzahl und Deliktsbezeichnung)?
6. Welchen sonstigen konkret nachweisbaren Einfluss übte die sogenannte rechte Klientel auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung am 22. Januar 2022 in Eisenach aus, wie es die Landesregierung dieser Klientel immer wieder öffentlich zur Last legt, und wie wurde diese Einflussnahme dokumentiert (Art und Form der Dokumentation der Einflussnahme sowie Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
7. Welche der zwei Ermittlungsverfahren (Frage 7 der Kleinen Anfrage 7/3453) werden der Politisch motivierten Kriminalität und wenn ja, welchem Phänomenbereich, zugeordnet?
8. Verlief die Versammlung am 22. Januar 2022 in Eisenach grundsätzlich friedlich oder wurde die Versammlung von der anwesenden Versammlungsbehörde als unfriedlich eingestuft?