In einem Gespräch zwischen betroffenen Vertretern der Meienbergstraße, der Stadtverwaltung Erfurt, der Thüringer Polizei und weiteren Personen wurde von einem anwesenden Polizeibeamten mit Führungsaufgaben sinngemäß geäußert, dass die Polizei in der Meienbergstraße nicht jedem Hinweis auf Ruhestörungen nachgehen könne, da die Polizisten nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Fahrzeug steigen könnten. Die (abstrakte) Bedrohungslage in der Straße gegenüber Polizeibeamten im Dienst wäre zu bestimmten Tageszeiten so hoch, dass ohne zusätzliche Einsatzhundertschaft kein Dienst außerhalb des Streifenfahrzeugs zu leisten wäre. In der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/73 in Drucksache 7/460 hat die Landesregierung seinerzeit ausgeführt, dass
die Meienbergstraße und deren Umfeld keinen Kriminalitätsschwerpunkt darstellten, obgleich es in diesem Gebiet innerhalb von fünf Jahren insgesamt 273 polizeiliche Einsätze gegeben hat. Im Rahmen von Gesprächen zwischen der Thüringer Polizei und der Stadtverwaltung Erfurt wurden seinerzeit Maßnahmen abgestimmt, um der Problematik entgegenzuwirken.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die im Sachverhalt geschilderte Aussage des oben genannten Polizeibeamten zur Bedrohungslage zu bestimmten Tageszeiten in der Erfurter Meienbergstraße und den angrenzenden Straßen?
2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Herkunft der Personen vor, von denen in der Erfurter Meienbergstraße und den angrenzenden Straßen eine derartige Bedrohung ausgeht, dass Polizeibeamte nach Angaben von Führungskräften zu bestimmten Tageszeiten nur mit dem Streifenwagen durchfahren, aber nicht zu Fuß ihren Dienst leisten können?
3. Wie ist die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 7/73, dass die Meienbergstraße und deren Umfeld keinen Kriminalitätsschwerpunkt darstelle, vor dem Hintergrund der eingangs aufgeführten Aussage des Polizeibeamten zu bewerten?
4. Ist die Meienbergstraße und deren Umfeld statt eines „Kriminalitätsschwerpunkts“ ein „Schwerpunkt polizeilicher Tätigkeit“ und falls nicht, wie ist die Situation bei 273 polizeilichen Einsätzen in fünf Jahren in einer Straße und den angrenzenden Straßen sonst einzustufen?

5. Wie hat sich die Anzahl der polizeilichen Einsätze mit Bezug zur Meienbergstraße und den angrenzenden Straßen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bisher entwickelt (jährliche Gliederung)?
6. Wie hat sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit Bezug zur Meienbergstraße und den angrenzenden Straßen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bisher entwickelt (jährliche Gliederung nach Deliktsbezeichnung, festgestellten Tatverdächtigen und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen)?
7. Was hat die Durchführung der seinerzeit zwischen der Thüringer Polizei und der Stadtverwaltung Erfurt abgestimmten Maßnahmen (vergleiche Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 7/73) bisher gebracht und wie lässt sich deren Erfolg belegen?

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