Der künstlich durch die Politik hervorgerufene „Boom“ der Elektromobilität hält weiter an. Mehr als 194.000 neue Elektrofahrzeuge und über 200.000 Plug-in-Hybride meldete das Kraftfahrt-Bundesamt für das Jahr 2020. Im ersten Halbjahr 2021 kamen rund 149.000 batteriebetriebene „Stromer“ und 164.000 Plug-in-Hybride dazu. 28.815 Neuwagen mit rein elektrischem Antrieb wurden im Juli 2022 erstmals zugelassen.
Das Laden eines E-Autos bedeutet im Vergleich zu anderen „Elektrogeräten“ eine hohe Belastung der Netzinfrastruktur, die aktuell durch die sogenannte Spitzenglättung zur Abdrosselung oder Abschaltung des Ladevorgangs führt. Laden viele Fahrzeuge gleichzeitig im selben Netzabschnitt, kann diese an seine Grenze kommen. Die Elektromobilität trägt insoweit zur Destabilisierung des Stromnetzes bei. Außerdem erhöht der Ausbau der E-Mobilität die Nachfrage nach Strom und trägt zur Verteuerung bei.
Der Freistaat Thüringen fördert derzeit den Ausbau der Elektromobilität mit mehreren Programmen. Zu nennen wären hierbei „E-Mobil Invest“, „Cargobike Invest“, „Elektromobilität Thüringen“ sowie das „Modellprojekt Elektrobussysteme“. Die Elektromobilität profitiert auch von dem Programm „Klima Invest“. Außerdem gilt seit dem 18. März 2021 das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur

(Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz [GEIG]).
Das Gesetz setzt eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um. Bis zum Jahr 2030 sollen nach dem Willen des Bundesverkehrsministers eine Million Ladesäulen in Deutschland entstehen.
Von den 949 Normalladepunkten und 348 Schnellladepunkten in Thüringen sind 15 Prozent beziehungsweise 60 Prozent allerdings nicht eichrechtskonform.
Auf Bundesebene gibt es die „Innovationsprämie (Umweltbonus) für die Anschaffung von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen“, die „Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben“, den Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“, den Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“, die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“, „Förderung von Elektrobussen im ÖPNV“, das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ und weitere. Hinzu kommt, dass Elektrofahrzeuge nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Weiterhin gilt seit dem 1. Januar 2019 für alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge eine Mautbefreiung auf deutschen Mautstraßen. Für
dienstlich genutzte E-Fahrzeuge und das Laden beim Arbeitgeber gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen. Seit dem Jahr 2020 gilt für rein elektrische Liefer- und andere Nutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder eine Sonderabschreibung von 50 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung. Ebenfalls bis zum Jahr 2030 gilt, dass bei der Dienstwagenbesteuerung die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugs halbiert wird. Das elektrische Aufladen beim Arbeitgeber ist bis Ende 2030 steuerfrei (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz).
Die Europäische Union (EU) baut ihre Förderung der Elektromobilität weiter aus. Auf EU- wie auch auf Bundesebene wird über die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerbefreiung für reine Elektroautos diskutiert. Es gibt Pläne über Subventionen zum Aufbau einer eigenen europäischen
Batterieproduktion. All diese Förderungen und Vergünstigungen stellen eine erhebliche Marktverzerrung durch politisch induzierte Nachfrage dar, die letztlich
allein mit einer überaus fragwürdigen „Klimaschutzpolitik“, also mit einer politischen Ideologie begründet wird. Die Energiekrise wird dadurch verstärkt.

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