In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/3379 in Drucksache 7/6078 teilt
die Landesregierung mit, dass große Teile des bestehenden Thüringer
Gasnetzes für die Versorgung mit (grünem) Wasserstoff verwendet werden können. Vor jeder Umwidmung wäre aber eine Einzelfallprüfung zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften nötig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist/wäre für die Einzelfallprüfung zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Falle einer Umwidmung zuständig, fanden bereits etwaige Untersuchungen statt, wenn ja, wann und wo?
2. Ist die Ferngastrasse, die von Limbach (Thüringen) nach Niederhohndorf (Sachsen) führt, für eine eventuelle Nutzung als Wasserstoffleitung ausgestattet?
3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie viel Liter (demineralisiertes) Wasser für die Herstellung eines Liters Wasserstoff nötig sind?
4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, welche Kosten für die Unternehmen durch die nötige Demineralisierung der
entsprechenden Wassermenge (siehe Frage 1) zur Herstellung von einem Liter Wasserstoff entstehen?
5. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, welche Energiemenge für die Elektrolyse (Wasserelektrolyse) zur Herstellung von einem Liter Wasserstoff nötig ist?
6. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, welche Energiemenge nötig ist, um einen Liter Wasserstoff zur Durchleitung
zu kühlen oder per Druck zu leiten?
7. Welche bereits bestehenden Gasnetzteile/Gasnetzstrecken in Thüringen können nach Kenntnis der Landesregierung für die Wasserstoffversorgung umgewidmet werden?
8. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob die für eine Umwidmung geeigneten Thüringer Gasnetzteile/Gasnetzstrecken die für die Nutzung mit Wasserstoff nötigen Stahlbestandteile oder Beschichtungen aufweisen, um Korrosion zu verhindern?

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