Das Oberverwaltungsgericht hat die Windvorranggebiete in Mittelthüringen für unwirksam erklärt. Gegen das Urteil kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Windenergieunternehmen haben nach Kenntnis der Landesregierung gegen die Ausweisung der Windvorranggebiete Mittelthüringen geklagt?
2. Haben diese Unternehmen Anträge auf Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in der Planungsregion Mittelthüringen beantragt, wenn ja, wann und für welchen Standort?
3. Warum hat die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße nach Kenntnis der Landesregierung ebenfalls gegen die Vorranggebiete geklagt und warum ihre Klage dann zurückgezogen?
4. Reicht die Regionale Planungsgemeinschaft nach Kenntnis der Landesregierung beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Beschwerde ein (oder hat schon Beschwerde eingereicht), wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?
5. Gab es hinsichtlich einer möglichen Beschwerde Gespräche zwischen der Landesregierung und der Regionalen Planungsgemeinschaft und wenn ja, wann?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge