Als Ziel der mit der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO angeordneten Maßnahmen werden die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der Schutz von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko einer COVID-19-Erkrankung angenommen wird, angegeben. Im Frühjahr 2022 waren in Deutschland trotz einer hohen Impfrate, umfangreicher Test- und Maskentragepflichten auch in Innenräumen (Betriebe, Schulen, Geschäfte, öffentlicher Personennahverkehr et cetera) und trotz der sozialen Distanzierung die lnzidenzen hoch wie nie. Weder die Bundes- noch die Thüringer Landesregierung haben sich bemüht, den Bürgern den Nutzen der mittels immer neuer Verordnungen auferlegten Verhaltensweisen nachzuweisen, obwohl mit den Corona-Verordnungen massive Einschränkungen der Grundrechte einhergingen und -gehen. Da kein eindeutiger Nutzen der Corona-Maßnahmen nachweisbar ist, der durch diese Maßnahmen verursachte soziale, wirtschaftliche, kulturelle, gesundheitliche und individuelle Schaden hingegen sehr groß ist, ist die Landesregierung aufgefordert, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und in einem ersten Schritt die Corona-Verordnung aufzuheben und die Grundrechte wiederherzustellen. Nach drei Jahren der staatlichen Pandemiepropaganda, mit der Angst und Misstrauen geschürt und Steuergelder in Milliardenhöhe verschwendet wurden, ist es geboten, das unverantwortliche staatliche Handeln zu beenden. Unverantwortlich ist beispielsweise das Schweigen von Bundes- und Landesregierung und der Behörden RKI und PEI zu den häufigen und teils sehr schweren Nebenwirkungen der sogenannten Corona-Impfung sowie zu den bislang 70 Verdachtsmeldungen bei Säuglingen, deren Mütter während der Stillzeit geimpft wurden (Sicherheitsbericht des PEI). Die Thüringer Landesregierung ist aufgefordert, sich für eine wissenschaftlich unabhängige Untersuchung zu den unerwünschten Nebenwirkungen der
COVID-19-Impfungen einzusetzen. Unverantwortlich ist ferner die Anordnung einer allgemeinen Maskenpflicht, zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr. Der mit der Maskentragepflicht einhergehende psychologische Effekt einer scheinbar allgegenwärtigen potenziellen Gefahr hat, wie auch die UNO in einem Bericht im März 2022 festgestellt hat, zu einem negativen gesellschaftlichen Klima geführt, da Menschen, die mit dem Tragen einer Maske Probleme haben (zum Beispiel Behinderte und Menschen mit einem Maskenattest) vielfach offen angefeindet werden.
Es gibt bis heute keine belastbaren Belege für den Nutzen von Masken im Hinblick auf eine epidemiologisch signifikante Übertragungsreduktion von Viren. Stattdessen gibt es Hinweise auf negative gesundheitliche Effekte wie erhöhte Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen und Lernschwierigkeiten. Die Maske unterbindet jegliche Mimik, minimiert die Kommunikation und suggeriert einen permanenten Bedrohungszustand. Diese Maßnahme ist somit weder medizinisch noch epidemiologisch zu begründen, verursacht jedoch gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden und ist deshalb sofort zu beenden.
Zu dem unverantwortlichen Handeln gehören darüber hinaus auch Äußerungen wie die im Folgenden dokumentierten:
• „Das [i.e. Demonstranten] sind Menschen, die diese Achtung nicht verdienen, definitiv nicht“ (Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, am 6. Dezember 2021).
• „Wir haben eine Pandemie der Ungeimpften. […] Und wir werden niemandem mehr garantieren können, der ungeimpft ins Krankenhaus kommt, dass er überhaupt noch in Thüringen behandelt wird.“
(Bodo Ramelow, Thüringer Ministerpräsident, am 5. November 2021).
• „Coronaleugnerinnen und Coronaleugner müssten konsequent dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden.“ (Georg Maier, Thüringer Minister für Inneres und Kommunales, am 7. Juni 2022).
• „Die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eint diese Leute [Demonstranten]. (Georg Maier, Thüringer Minister für
Inneres und Kommunales, am 1. Februar 2022).
Statt solche diffamierenden Äußerungen und die Verhängung untauglicher Maßnahmen gilt es, die Grundrechte als Basis unseres Rechtsstaats wieder herzustellen, die Prinzipien des Rechtsstaats wieder vollumfänglich zur Geltung zu bringen sowie die Eigenverantwortung der Menschen zu respektieren und zu unterstützen. Daher sind sämtliche verbliebenen Corona-Maßnahmen aufzuheben.

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