Es ist unstrittig, dass eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung im Gesundheits- und auch im Sozialbereich auf Dauer nur dann gewährleistet werden kann, wenn ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden. Da für die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger das Land eine Regelungskompetenz hat, liegt dort auch die Verantwortung, alles zu unternehmen, um dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken.
Heilerziehungspfleger arbeiten mit Behinderten oder mit Menschen, die in der Regel nicht ohne Hilfe leben können. Der Beruf ist sehr vielseitig und anspruchsvoll, da er viele Lebensbereiche umfasst. Heeilerziehungspfleger erfüllen damit eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die mit der die Auszubildenden finanziell entlastenden Schulgeldfreiheit gewürdigt würde.
Außerdem wäre das langwierige Praktikum am Ende der Ausbildung zu vergüten, da hier qualifizierte Arbeit erbracht wird, ohne dass die
Auszubildenden in dieser Zeit für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen könnten.
Eine schulgeldfreie und praxisintegrierte vergütete Ausbildung zum Heilerziehungspfleger analog zur praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher, die in Thüringen als Modellprojekt befristet erprobt wird, würde diesen Beruf für junge Menschen deutlich attraktiver machen. Es läge im Interesse des Landes, proaktiv ein solches Konzept zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in diesem Bereich zu entwickeln.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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