Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3460 (vergleiche Drucksache 7/6750) ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Auflagen wurden für den Corona-Protest in Form eines Spaziergangs am 24. Januar 2022 in Gera verfügt (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
2. Wie und wie lange erfolgte anlässlich dieses Corona-Protests in Form eines Spaziergangs die Suche nach einem Versammlungsleiter (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
3. Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt die Auflösung des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs verfügt und falls ja, wie wurde dies mit welchen technischen Mitteln bekannt gegeben und dokumentiert?
4. Wurden die Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefordert, die Versammlung zu verlassen und wie erfolgte diese Aufforderung? Falls ja, wie wurde dies dokumentiert und welcher Grund für eine derartige Aufforderung bestand, falls die Versammlung zu keinem Zeitpunkt seitens der Versammlungsbehörde aufgelöst wurde?
5. Welchen konkret nachweisbaren Einfluss übten die Personen, die laut Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 7/3460 nach Erkenntnissen der weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als „Rechtsextremisten“ eingestuft wurden, auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung aus und wie wurde diese Einflussnahme dokumentiert?
a) Um wie viele Personen, die nach Erkenntnissen der weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als „Rechtsextremisten“ eingestuft wurden, handelte es sich zahlenmäßig genau und woraus ergab sich die Zuordnung? Gehörten diese Personen einer Partei an und falls ja, welcher?
b) Wie wurde die Teilnahme der Personen, die nach Erkenntnissen der weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als „Rechtsextremisten“ eingestuft wurden, dokumentiert und liegt diese Dokumentation noch immer vor?

6. Welchen sonstigen konkret nachweisbaren Einfluss übte die sogenannte rechte Klientel auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung am 24. Januar 2022 in Gera aus, wie dies die Landesregierung dieser Klientel immer wieder öffentlich zur Last legt, und wie wurde diese Einflussnahme dokumentiert (Art und Form der Dokumentation der Einflussnahme sowie Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
7. Welche der Ermittlungsverfahren (Frage 7 der Kleinen Anfrage 7/3460) werden der Politisch motivierten Kriminalität und wenn ja, welchem Phänomenbereich zugeordnet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge