Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3462 (vergleiche Drucksache 7/6751) ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Auflagen wurden für den Corona-Protest in Form eines Spaziergangs am 24. Januar 2022 in Jena verfügt (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
2. Welche einzelnen Schritte wurden seitens der vor Ort zuständigen Behörden in der Zeitspanne zwischen dem Auftreten der ersten möglichen Teilnehmer um 18.56 Uhr und dem Zeitpunkt der Verbotsverfügung um 19.04 Uhr unternommen, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz zu gewähren (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation jeder einzelnen Maßnahme angeben)?
3. Wie und wie lange erfolgte anlässlich dieses Corona-Protestes in Form eines Spaziergangs die Suche nach einem Versammlungsleiter (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
4. Wie wurde die Verbotsverfügung nur acht Minuten nach dem ersten Auftreten möglicher Versammlungsteilnehmer inhaltlich konkret begründet (ausführlichere Beschreibung als die genannten Allgemeinplätze in der Sachverhaltsbeschreibung der Antwort auf die Frage 1
der Kleinen Anfrage 7/3462)?
5. Verursachte erst die Verbotsverfügung innerhalb von acht Minuten nach dem ersten Auftreten möglicher Versammlungsteilnehmer, also die aktive Intervention der vor Ort befindlichen Versammlungsbehörde, die Änderung von einer Standkundgebung zu einem Aufzug oder wie ist die Formulierung „Daraufhin …“ in der Sachverhaltsbeschreibung sonst zu verstehen?
6. Erfolgte durch die Polizeikräfte beim Stopp des Aufzugs in der Straße Am Rähmen eine Einkesselung der 114 Versammlungsteilnehmer?
7. An welchen einzelnen Stellen konnten sich unbeteiligt eingekesselte Personen aus dem Geschehen in der Straße Am Rähmen entfernen und wie waren diese Stellen aufgebaut und gekennzeichnet (detaillierte Beschreibung jeder einzelnen Stelle an der ein Verlassen ermöglicht wurde)?
8. Wurden die Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefordert, die Versammlung zu verlassen und wie erfolgte diese Aufforderung? Falls ja, wie wurde dies dokumentiert und welcher Grund für eine derartige Aufforderung bestand, falls die Versammlung zu keinem Zeitpunkt seitens der Versammlungsbehörde aufgelöst wurde?
9. Welchen sonstigen konkret nachweisbaren Einfluss übte die sogenannte rechte Klientel auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung am 24. Januar 2022 in Jena aus, wie dies die Landesregierung dieser Klientel immer wieder öffentlich zur Last legt, und wie wurde diese Einflussnahme dokumentiert (Art und Form der Dokumentation der Einflussnahme sowie Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
10.Wurde das Ermittlungsverfahren (Frage 7 der Kleinen Anfrage 7/3462) als Politisch motivierte Kriminalität klassifiziert und wenn ja, welchem
Phänomenbereich zugeordnet?