Einer Presseveröffentlichung der Tageszeitung Thüringer Allgemeine, Region Mühlhausen, vom 1. November 2022 ist zu entnehmen, dass nach
dem Großbrandereignis im Ortsteil Bothenheilingen der Landgemeinde Nottertal-Heilinger Höhen im Unstrut-Hainich-Kreis circa 210.000 Euro
an Spenden Dritter für durch das Brandereignis geschädigte Familien zusammengekommen sind. Über die Verteilung der Spenden soll ein Gremium, das unter anderem auch aus Mitgliedern des Ortschaftsrats von Bothenheilingen bestanden hat, entschieden haben. Der Presseveröffentlichung ist ferner zu entnehmen, dass die Verteilung der Spenden umstritten sein soll.
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist nach § 118 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung oberste Rechtsaufsichtsbehörde über die Landgemeinde Nottertal-Heilinger Höhen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wer verwaltet nach Kenntnis der Landesregierung die nach dem Großbrandereignis in Bothenheilingen eingegangenen Spenden Dritter und nach welchem Verteilungsschlüssel werden/wurden diese ausgezahlt?
2. Sofern die Landgemeinde Nottertal-Heilinger Höhen die Spenden nach Frage 1 verwaltet, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?
3. Wurden nach dem Großbrandereignis in Bothenheilingen betroffenen Grundstückseigentümern und Familien finanzielle Hilfen des Landes gewährt und wenn ja, welche, in welcher Höhe und in welchem Einzelfall?
4. Falls Frage 3 mit Nein beantwortet wird: Hat die Landesregierung Kenntnis zu Hilfeersuchen von betroffenen Grundstückseigentümern und Familien aus Bothenheilingen? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung wurden diese wann und von wem abgelehnt?