In Thüringen gilt für nicht jagdlich verwendete Hunde im Wald Leinenpflicht. Nach Bericht der Thüringischen Landeszeitung vom 9. Dezember 2022 werden jedoch wiederholt Verstöße festgestellt. Hunde scheuchen Wild auf und verletzen es auch. Die Ahndung obliegt den Behörden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle des Verstoßes gegen die Leinenpflicht nicht jagdlich verwendeter Hunde, die durch die untere oder obere Jagdbehörde selbst vor Ort festgestellt wurden, gab es in Thüringen seit dem Jahr 2018, gab es in diesen Fällen die Verletzung oder das Aufscheuchen welchen Wilds und welche Konsequenzen für den Hundehalter ergaben sich jeweils daraus (bitte nach Jahresscheiben, Landkreis/kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?
2. Wie viele Fälle des Verstoßes gegen die Leinenpflicht nicht jagdlich verwendeter Hunde, die durch Privatpersonen festgestellt und der unteren oder oberen Jagdbehörde oder einer anderen Behörde berichtet/zur Anzeige gebracht wurden, gab es in Thüringen seit dem Jahr 2018, gab es in diesen Fällen die Verletzung oder das Aufscheuchen welchen Wilds und welche Konsequenzen für den Hundehalter ergaben sich jeweils daraus (bitte nach Jahresscheiben, Landkreis/
kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?
3. In wie vielen Fällen der in den Fragen 1 und 2 erfragten Fälle wurde durch den Hundehalter Widerspruch gegen die Ahndung des Verstoßes eingelegt?
4. Welche Gemeinden/Städte/kreisfreien Städte und gegebenenfalls Landkreise haben aktuell über eine Festlegung zur Waldwegenutzung zusätzlich zur Landesregelung die Leinenpflicht für nicht jagdlich verwendete Hunde (in einer Satzung) festgeschrieben?
5. Plant die Landesregierung eine Änderung der Landesregelung die Leinenpflicht im Wald betreffend respektive eine Änderung der Ahndung durch Änderung des Bußgeldkatalogs bei Verstoß gegen die Leinenpflicht, wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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