Im Freistaat Thüringen gibt es Überlegungen, dass Unternehmen Windkraftanlagen auch auf eigenen Standorten als eigene Energiequellen betreiben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Unternehmen welcher Landkreise/kreisfreien Städte in Thüringen haben sich seit dem Jahr 2017 mit diesem Anliegen wann an
die Landesregierung gewandt?
2. Welche rechtlichen Grundlagen wären unter Umständen zu schaffen/ändern, damit Unternehmen die Windkraftanlagen auf eigenen/gepachteten Grundstücken betreiben und mit eigenen Anschlüssen zur Eigeneinspeisung nutzen könnten?
3. Welcher Mindestabstand der Windkraftanlage (siehe Frage 2) zum nächsten Unternehmensgebäude wäre in diesem Fall auf welcher Rechtsgrundlage einzuhalten?
4. Welche Sicherheitsvorkehrungen (siehe Frage 2) wären in diesem Fall neu zu schaffen, zu ändern oder basierend auf welchen Rechtsgrundlagen einzuhalten?
5. Welche rechtlichen Grundlagen wären unter Umständen zu schaffen/ändern, damit Unternehmen Windkraftanlagen zur Eigeneinspeisung nutzen könnten, die sich nicht auf eigenen/gepachteten Grundstücken befinden, sondern auf anderen Flächen?
6. Wie würde für den Fall der Überproduktion oder einer nötigen Speicherung des durch die Windkraftanlagen erzeugten Stroms die Energie nach Kenntnis der Landesregierung gespeichert, wie viele Unternehmen haben gegenüber der Landesregierung seit dem Jahr 2017 wann geäußert, welche/eine Speichermöglichkeit zu besitzen und einsetzen zu können?
7. Welche rechtlichen Grundlagen wären unter Umständen zu schaffen/ändern, damit Unternehmen, die über keine Speichermöglichkeit des
erzeugten Stroms verfügen, den Strom in das öffentliche Netz einspeisen und wie viele Unternehmen haben sich dementsprechend gegenüber der Landesregierung seit dem Jahr 2017 wann so geäußert?

8. Liegen der Landesregierung Kenntnisse aus anderen Bundesländern oder anderen Staaten vor, in denen das genannte Ansinnen bereits praktiziert wird und wenn ja, welche?
9. Gab es seit dem Jahr 2017 diesbezüglich Gespräche der Landesmit der Bundesregierung und wenn ja, wann?
10.Welcher Anteil am Energiebedarf von Thüringer Unternehmen ist nach Kenntnis/Ziel und Zeitplan der Landesregierung durch Betrieb (eigener) Windkraftanlagen machbar?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge