Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3666 in Drucksache 7/6512 stellen sich Nachfragen, insbesondere hinsichtlich des Stresstests der vier
Übertragungsnetzbetreiber, der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt wurde. Laut Medienberichten
vom 1. November 2022 wird Kritik an dem Stresstest unter anderem dahin gehend erhoben, dass der zuständige Bundesminister beziehungsweise das zuständige Bundesministerium entgegen den Vorschlägen von Mitarbeitern eine Ablehnung des Weiterbetriebs der drei verbliebenen Kernkraftwerke ausgesprochen und CO2-Berechnungen nicht korrekt vorgenommen haben soll.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über den Stresstest der vier Übertragungsnetzbetreiber im Auftrag des Bundesministeriums konkret seit wann vor?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Ergebnissen des Stresstests (bitte begründen)?
3. Ist der Landesregierung die Kritik am Stresstest bekannt und welche Auswirkungen ergeben sich daraus aus Sicht der Landesregierung gegebenenfalls für Thüringen?
4. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Energieversorgung im Freistaat ohne Grundlastkraftwerke möglich, wenn ja, wie und ab wann (bitte begründen)?
5. Besteht nach Kenntnis der Landesregierung die dauerhafte Notwendigkeit des netzdienlichen Lademanagements (Leistungsdrosselung, Abschaltung des Ladevorgangs bei E-Fahrzeugen) und wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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