Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3459 (vergleiche Drucksache 7/6786) ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Auflagen wurden für den Corona-Protest in Form eines Spaziergangs am 3. Januar 2022 in Heilbad Heiligenstadt verfügt (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
2. Wie und wie lange erfolgte anlässlich dieses Corona-Protests in Form eines Spaziergangs die Suche nach einem Versammlungsleiter (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
3. Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt die Auflösung des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs verfügt und falls ja, wie wurde dies mit welchen technischen Mitteln bekannt gegeben und dokumentiert?
4. Wurden die Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefordert die Versammlung zu verlassen und wie erfolgte diese Aufforderung? Falls ja, wie wurde dies dokumentiert und welcher Grund für eine derartige Aufforderung bestand, falls die Versammlung zu keinem Zeitpunkt seitens der Versammlungsbehörde aufgelöst wurde?
5. Welchen konkret nachweisbaren Einfluss übte sogenanntes „rechtes Klientel“ auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung am 3. Januar 2022 in Heilbad Heiligenstadt aus, wie dies die Landesregierung diesem Klientel immer wieder öffentlich zur Last legt, und wie wurde diese Einflussnahme dokumentiert (Art und Form der Dokumentation der Einflussname sowie Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
6. Werden die eingeleiteten Ermittlungsverfahren (Fragen 7 und 9 der Kleinen Anfrage 7/3459) als Politisch motivierte Kriminalität klassifiziert und wenn ja, welchem Phänomenbereich wurden sie zugeordnet?
7. Ist die Interpretation der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3459 dahin gehend korrekt, dass die Versammlung am 3. Januar 2022 in Heilbad Heiligenstadt grundsätzlich friedlich verlief? Falls nicht, wie wird dies begründet?