Im Zusammenhang mit einem Bericht des MDR vom 15. Dezember 2022 über einen großflächigen Holzeinschlag im Ostthüringer Naturschutzgebiet Mittelgrund im Saale-Orla-Kreis zur Borkenkäferbekämpfung ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist nach Kenntnis der Landesregierung Eigentümer und wer ist seit wann Pächter oder Bewirtschafter oder Verwalter der betreffenden Fläche?
2. Mit welchen im Pacht-, Bewirtschaftungs- oder Verwaltungsvertrag genannten Auflagen hinsichtlich Naturschutz, Wiederbewaldung und
Holzeinschlag ist die Pacht/Bewirtschaftung/Verwaltung verbunden?
3. Welche Auflagen zu Naturschutz, Wiederbewaldung und Holzeinschlag bestehen grundsätzlich in einem Naturschutz- und FFH-Gebiet?
4. Wer ist für die Kontrolle dieser Auflagen zuständig und wann fanden seit dem Jahr 2015 diese Kontrollen auf der betreffenden Fläche nach Kenntnis der Landesregierung durch wen mit welchem Ergebnis statt?
5. Wann wurden von wem bei welcher Behörde welche konkreten Fällungen beantragt?
6. Wann hat die zuständige Behörde die Anträge mit welchen Auflagen wie beschieden?
7. Gab es vor dem Bescheid eine Vor-Ort-Begehung, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht und aus welchen Gründen wäre eine solche grundsätzlich vorzunehmen?
8. Wann wurden die Fällungen auf der Fläche nach Kenntnis der Landesregierung begonnen und bis wann sollen sie andauern?
9. Wann wurden von wem Borkenkäferschäden auf der betreffenden Fläche festgestellt?

10.Wie viele Festmeter welcher Baumart wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher geschlagen, wie viele sollen noch geschlagen werden, was ist die Gesamtzahl aller zu fällenden Bäume welcher Art?
11.Aus welchem Grund hat die Obere Naturschutzbehörde die Fällarbeiten im November begutachtet und was wurde dabei konkret festgestellt, wem wurden die Feststellungen nach Kenntnis der Landesregierung wann und aus welchen Gründen gegebenenfalls warum weitergegeben?
12.Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahin gehend, dass der Zeitpunkt der Baumfällungen früher nach Feststellung der Borkenkäferschäden hätte erfolgen können/müssen, und welche Kenntnisse liegen der Landesregierung gegebenenfalls darüber vor, warum die Fällungen auf der genannten Fläche nicht früher erfolgten?
13.Hätte es nach Kenntnis der Landesregierung auch die Möglichkeit gegeben, die betroffene Fläche nicht voll zu beräumen, wenn ja, wie genau, wenn nein, warum nicht?
14.Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die auf der Fläche vorkommenden geschützten Tier- und Pflanzenarten vor und sieht sie diese und das Naturschutz- und FFH-Gebiet durch die volle Beräumung des Holzes gefährdet, wenn nein, warum nicht?

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