Im Zusammenhang mit einem Bericht vom 15. Dezember 2022 auf der Internetseite von „inSuedthüringen.de“ zu einer Deponie in Stadtlengsfeld ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche grundsätzlichen Prüfungen sind auf welcher Grundlage vor einer Rekultivierung/ Renaturierung einer ehemaligen Müllhalde/Deponie durchzuführen?
2. Mit welchen Auflagen und Vorgaben ist ein solches Vorhaben auf welcher rechtlichen Grundlage verbunden?
3. Wer prüft die Durchführung der in Frage 1 erwähnten Prüfungen und die Einhaltung der in Frage 2 erwähnten Auflagen?
4. Welche ehemaligen Müllhalden/Deponien im Freistaat wurden seit dem Jahr 2015 rekultiviert/renaturiert?
5. Welche Fördergelder wurden für die Rekultivierung/Renaturierung von Müllhalden/Deponien in Thüringen in welcher Höhe seit dem Jahr 2015 beantragt, genehmigt und warum nicht genehmigt?
6. Welche Stoffe wurden auf diesen Müllhalden und Deponien vor der Rekultivierung/Renaturierung in welchen Mengen abgeladen, waren darunter gefährliche Stoffe, wenn ja, welche gefährlichen Stoffe in welcher Menge?
7. Wie ist mit welchen Stoffen einer ehemaligen Müllhalde/Deponie grundsätzlich zu verfahren, bevor diese rekultiviert/renaturiert werden kann?
8. Wer ist für die Einhaltung der in Frage 7 erfragten Verfahren zuständig und wann kam es seit dem Jahr 2015 vor, dass bei oder nach Rekultivierung/Renaturierung einer Deponie eine Kontaminierung mit gefährlichen Stoffen festgestellt wurde, welche Maßnahmen wurden getroffen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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