Auf der UN-Artenschutzkonferenz beschlossen rund 200 Staaten die Unterschutzstellung von 30 Prozent der weltweiten Landes- und Meeresflächen bis zum Jahr 2030. In Thüringen ist neben der Ausweisung als Naturschutzgebiet auch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet möglich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu den Ergebnissen der Konferenz vor?
2. Wie viel Prozent der Thüringer Landesfläche sind aktuell durch Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet/Naturschutzgebiet/FFH-Gebiet/Natura-2000-Station/Vogelschutzgebiet et cetera unter Schutz gestellt und wie hat sich die Prozentzahl seit dem Jahr 2012 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und nach Schutzgebiet aufschlüsseln)?
3. Sieht die Landesregierung eine pauschale Angabe auszuweisender Gebiete in Thüringen als zielführend an, wenn ja, welche Prozentzahl, warum und bis wann, wenn nein, warum nicht?
4. Für welche Gebiete sind Ausweisungen im Sinne der in Frage 2 genannten Schutzkategorien seit dem Jahr 2012 beantragt worden oder wurden geplant und auf welchem Bearbeitungsstand befinden sich diese (bitte nach Jahresscheiben und Landkreis/kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?
5. Welchen Anteil kann Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung zu den Beschlüssen der UN-Artenschutzkonferenz innerhalb welches Zeitrahmens konkret leisten?
6. Gab es bezüglich Frage 4 vor und/oder nach der UN-Artenschutzkonferenz Gespräche des Landes mit dem Bund und/oder Gespräche/Beschlüsse innerhalb der Umweltministerkonferenz, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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