Zu 1. Die Erhöhung dieses Titels um 5 Mio. Euro in der Beschlussvorlage ist auf Grund des erheblichen Sanierungsstaus bei kommunalen Sportanlagen zu begrüßen, sie geht allerdings nicht weit genug, weshalb eine Aufstockung in Titel 88339 erfolgt (siehe Nummer 3 unten), einem geeigneteren, gleichgelagerter Titel im Rahmen eines entsprechenden Bund-Länderprogramms.
Die Landesregierung sollte ihre Haushaltspläne klarer strukturieren, nur so können einheitliche Vergabestandards gewährleistet, Doppel- und Mehrfachansätze im Haushalt vermieden und auch eine ggf. vorliegende Doppel- und Mehrfachbefassung in den Ministerien und Förderbehörden erkannt werden.
Zu 2. Der Ansatz dient einer auskömmlichen Finanzierung der Betriebskosten für unentgeltlich überlassene Sportanlagen und entspricht der Sportpolitischen
Agenda 2021 des Landessportbundes Thüringen e.V. und seiner Thüringer Sportjugend als Dachorganisationen der Thüringer Sportvereine und -verbände
sowie ihren Jugendorganisationen. Parallel liegt hierzu ein Gesetzesentwurf (Drucksache 7/5759) vor, der die Festschreibung der Summe im Thüringer Sportfördergesetz anstrebt. Auch Sportstätten sind im Übrigen als Orte gelingender Integration zu betrachten.
Zu 3. Um dem erheblichen Sanierungsstau bei kommunalen Sportanlagen zu begegnen, sind die hier abgebildeten Zuwendungen an Kommunen aus dem „Investitionspaket Sportstätten“ – einem Bund-Länder-Programm – deutlich aufzustocken.
Zurzeit können Kommunen bisweilen keine entsprechenden Investitionen tätigen, selbst wenn die Kofinanzierung durch die Landkreise gesichert ist. Die Erhöhung des Titels 88371 in Kapitel 0435 um 5 Mio. Euro (siehe oben Nummer 1) diesem Hintergrund nicht ausreichend.
Im Übrigen ist die Ansiedlung der Mittel im EP 1 O haushaltssystematisch geboten und ferner zu bedenken, dass mit Titel 1004 88332 noch ein dritter inhaltlich eng verwandter Haushaltstitel existiert und die „Investitionspauschale für Schulgebäude“ außerdem Kapitel 1720 „Kommunaler Finanzausgleich“ im Titel
88304 eine pauschale Ausstattung in Höhe von 30.000.000 Euro vorsieht.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache