Zu 1. Im UT 400 sind u.a. die nicht erforderliche Erneuerung der Wandverkleidung des Plenarsaals im Landtag sowie die Erneuerung der Licht- und Jalousiesteuerung im Hochhaus des Landtags vorgesehen. Im UT 0100 soll die Küchentechnik der Landtagskantine für 220.000 Euro erneuert werden. Angesichts zahlloser maroder Schulbauten im Freistaat ist mit Blick auf solche verzichtbaren Ausgaben eine Kürzung vorzunehmen; die hier gesparten Mittel sollen dem Titel 88304 in Kapitel 1720 (Schulbauten) zugutekommen.
Zu 2. Das Landesprogramm „Thüringer Schülerbonus“ zielt auf die Unterstützung von Familien mit schulpflichtigen Kindern, die gerade in Zeiten hoher Inflation durch schulbezogene Ausgaben (zum Beispiel für Unterrichtsmaterial oder Schulausflüge/Klassenfahrten) besonders belastet sind. Zur Auszahlung sollen 120 € pro Schulhalbjahr und Schüler kommen. Antragsberechtigt sind Thüringer Eltern mit schulpflichtigen Kindern deutscher Staatsbürgerschaft.
Zu 3. Der Ansatz von 22.251.000 € entspricht der Mindesthöhe der Förderung gemäß Drucksache 7/153. Es ist davon auszugehen, dass es aus dem Sonderprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“ zu einer ergänzenden Ausstattung kommt. Hier hat die Landesregierung Nullansätze veranschlagt.

Zu 4. Die Mittel dienen der Finanzierung eines einmaligen Thüringer Begrüßungsgeldes für neugeborene deutsche Staatsbürger in Höhe von 2.500 € mit Hauptwohnsitz in Thüringen. soll eine verbindliche Erläuterung werden. Die Zukunftsfähigkeit Thüringens hängt auch davon ab, dass der demographische Niedergang gestoppt wird. Eine hierauf gerichtete langfristig orientierte Politik bedarf einer Willkommenskultur für Kinder, die auch mit finanziellen Anreizen gefördert werden kann. Hierzu dient die Ausgabe eines Begrüßungsgeldes für deutsche Kinder, das gerade in Zeiten hoher Inflation ein Signal darstellt, dass der Staat die Entscheidung zugunsten von Kindern als Beitrag zur Zukunft unseres Landes anerkennt.
Zu 5. Im Durchschnitt der Haushaltsjahre 2019 bis 2022 (Stand 05.09.2022 hochgerechnet) sind in der Obergruppe 812 „Erwerb von Geräten, Ausstattungs-und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen“ wie höhenverstellbare Schreibtische und IT-Technik 61,3 Mio. Euro Kosten jährlich im
Landeshaushalt angefallen. Der Planentwurf 2023 überschreitet mit der Summe von 79 Mio. Euro diesen Durchschnitt der letzten Jahre deutlich um 17,7 Mio. Euro. Auf Grund der aktuellen Haushaltslage und der momentan herrschenden Inflation ist es nicht zu vermitteln, warum ausgerechnet im Haushaltsjahr 2023 in einem derart überzogenen Umfang in Ausrüstungen investiert werden soll auf Grund der aktuellen Haushaltslage und Preise ist in den Kabinettsverhandlungen dringend der Ist-Ausstattungsgrad zu eruieren und festzulegen, wo die Investitionen in Höhe von weiteren 2,3 Mio. Euro auf das Folgejahr zu verschieben sind. Der Haushaltsansatz der Titelgruppe wird insgesamt um 20 Mio. Euro gekürzt. Die Kürzung soll zugunsten der Schulbautenoffensive erfolgen (siehe 6.).
Zu 6. Der Investitionsbedarf an Schulgebäuden ist erheblich. Den Landkreisen sollten über§ 22 FAG für den angemeldeten Sanierungsbedarf deutlich mehr Gelder aus Landesmitteln zur Verfügung stehen, um dem exorbitanten Investitionsstau besser entgegenwirken zu können. Die Landesregierung sollte die mehrfache Titelbewirtschaftung auch hier auf ihre Sinnhaftigkeit prüfen: Dies betrifft den neuen Titel 88332 im Kapitel 1716 (10.000.000 Euro) und den Aufwuchs im Titel 88332 im Kapitel 1004 (4.500.000 Euro). Die dort veranschlagten Summen gehören systematisch hierher (Titel 88304) und müssen in der Sache im Übrigen noch erhöht werden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache