Zu 1.:
(UT 100) Die institutionelle Förderung der Geschäftsstelle des Landesverbands für Frauen mit Behinderungen in Thüringen e.V. kann mit den
zurzeit zehn Mitgliedern keine eigene Geschäftsstelle aus eigener Kraft betreiben und soll daher in eine bereits bestehende Beratungsstelle integriert werden.
(UT 300) Da für immer mehr Zielgruppen ein Bedarf für Schutzeinrichtungen gesehen wird (Behinderte, Suchtkranke, psychisch Kranke, Frauen
mit älteren Söhnen, Migrantinnen und Kriegsflüchtlinge, für von häuslicher Gewalt betroffene Männer, Transmenschen) scheint dieser Ansatz
nicht mehr zeitgemäß und darüber hinaus unwirtschaftlich. Das Problem zunehmender Gewalt in der Gesellschaft wird hier im Übrigen nur symptomatisch angegangen und verwaltet. Zudem besteht das Problem der Förderung von Doppelstrukturen durch verschiedene Zuständigkeiten.
Zu 2.:
(0100) Das Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ entfällt (-5.600.000 Euro), da das primäre Ziel dieses Programms nicht die zügige Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist.
(0200) Die Pflege-Azubi-Richtlinie ist aufzuheben. Den Pflegenotstand über die Anwerbung von Personen aus Drittstaaten lösen zu wollen, ist
überaus teuer, der Erfolg der Maßnahme zweifelhaft. Darüber hinaus werden die den Pflegenotstand verursachenden strukturellen Probleme nicht gelöst.
Es bestehen im Übrigen andere sachlich verwandte Programme, die durch ESF-Mittel finanziert werden (TGr. 7 4 und 76).
Zu 3.:
In der Rücklage aus den „Ausgleichsabgaben für Schwerbehinderte“ befinden sich 35 Millionen Euro zweckgebundene Mittel für die Verwendung in der TGr. 71. Die Rücklage ist in den vergangenen Haushaltsjahren stetig angewachsen, was nicht im Sinne der Ausgleichsabgabe ist. Die Entnahme aus der Rücklage dient den Ausgaben in Titel 893 71 und damit der Investitionsoffensive, die die Integrationsämter bei den potenziellen Arbeitgebern Schwerbeschädigter und Behinderter zu bewerben haben: Siehe Antrag zum Titel 893 71.
Zu 4.:
Die Landesregierung hat eine Neustrukturierung der Integrationsfachdienste angekündigt, die die Nachfrage zu der antragsabhängigen Förderung von Integration steigert. Mit dem angesetzten Budget kann dies allerdings nicht ausreichend gelingen. Gerade die Integration stark körperbehinderter Fachkräfte ist sehr kostenintensiv und kann durch Entnahme aus der reichlich vorhandenen – zweckgebundenen – Rücklage (Titel 359 71) finanziert werden.