Zu 1. Die Löschwasserversorgung durch das öffentliche Netz bleibt oft hinter den Anforderungen zurück, wie das letzte Großbrandereignis in Botenheiligen im
Unstrut-Hainich-Kreis gezeigt hat. Derzeit bestehen nur Zuwendungsmöglichkeiten für Löschwasserzisternen und Rückhaltebecken, wenn sie gleichzeitig
auch dem Klimaschutz dienen. Dies geht an den Erfordernissen eines ausreichenden Brandschutzes vorbei. Die Mittel sollen der sachbezogenen
Förderung dienen.

Zu 2. Die Verpflichtung, das Lehrpersonal an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule gesondert in den Erläuterungen zum Titel und im
Stellenplan zu kennzeichnen, ist für eine fortlaufende Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule zum
Abbau des enormen Ausbildungsrückstandes bei Feuerwehrangehörigen geboten.
Zu 3. Laut der Erläuterung der Landesregierung können die Mittel bei Notlagen (wie zum Beispiel Hochwasserereignisse, Sturmschäden in Folge von
Naturkatastrophen) nicht verwendet werden. Dies ist zu ändern und eine Verwendung des Betrages in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro ist auch für solche
Notlagen zu ermöglichen. Die bisherige Erläuterung „Notstand“ ermöglicht es dem Land nicht, betroffenen Bürgern bei Katastrophen- und diesen ähnlichen
Ereignissen, wie zum Beispiel Brand-, Hochwasser- oder Sturmschäden Hilfen zukommen zu lassen. Daher ist hier eine Anpassung erforderlich. Gerade
Grundstückseigentümern in unmittelbarer Gewässernähe ist es in der Regel nicht möglich, ihren Grundbesitz gegen Hochwasserschäden zu versichern.
Zu 4. Die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen kurzfristig beschlossene Feuerwehrpauschale wird vom Feuerwehrverband unter Hinweis darauf, dass
man “ andere Probleme“ habe (laut Thüringischer Landeszeitung vom 13.12.2022) abgelehnt. Wegen mangelnden Bedarfs ist der Titel zu streichen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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