Zu 1. bis 7. Die Titel der Titelgruppe 73 „Klimawandel/Klimafolgen/Klimaanpassung Thüringen“ dienen der Förderung von Aktivitäten im Bereich Klimaschutz,
Klimafolgenanpassung und Energiewende und bedienen damit ideologische Projektumsetzungen. Das Klimafolgenmonitoring in Thüringen sowie der Vollzug des
Thüringer Klimagesetzes basieren auf fragwürdigen Voraussetzungen. Für die fragwürdigen und umstrittenen klimapolitischen Zielsetzungen sind keine
Steuermittel vorzusehen.
Zu 8. bis 16. Bei den Titeln der Titelgruppe 80 „Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen der Initiative Elekromobilität und Gestaltung des ökologischen Wandels“ handelt es sich um die steuerfinanzierte Forcierung der E-Mobilität in Form insbesondere von E-Kfz, einer Mobilitätsform, die sich ohne Subventionen und staatlichen Druck nicht durchzusetzen scheint. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Energiekrise sind entsprechende Mittelverwendungen fragwürdig. Für eine einseitige und nichttechnologieoffene Subventionierung dieser Art sind keine Steuermittel vorzusehen.
Schon gar nicht, wenn es sich um eine Subventionierung zu Lasten der Thüringer Automobilindustrie handelt. Die E-Mobilität ist nicht zuletzt verantwortlich für den weltweiten naturschädigenden Raubbau an Rohstoffen für Batterien, ihre Forcierung trägt im Übrigen zur Verschärfung der Stromkrise bei.
Zu 17. bis 25.
Mit Mitteln der Titelgruppe 94 werden Vorhaben der „Energiewende“ finanziert.
Vorgesehenen Zuweisungen zielen auf die Forcierung planwirtschaftlicher Strukturen in der Energiewirtschaft, die mit einer fragwürdigen Klimadoktrin begründet werden.
Die Mittel sind zu streichen, da die angestrebte Transformation der Energieversorgung zu einer unsicheren Versorgungslage führt und zudem für eine unsoziale
Energiepolitik steht.