Der Ansatz erfolgt durch die Landesregierung in der gleichen Höhe wie im Haushaltsplan 2022.
Dies spricht für einen geplanten Weiterbetrieb von 16 Impfstellen und 15 mobilen Impfteams.
Inzwischen ist allerdings weithin unumstritten, dass die Covid-19-lmpfstoffe keine relevante Auswirkung auf die Ausbreitung des Coronavirus haben und zudem einen bestenfalls begrenzten individuellen Schutz bieten. Im Gegenteil wird immer deutlicher, dass die Covid-Impfungen zahlreiche Gesundheitsrisiken in sich bergen. Eine Weiterführung der staatlichen Covid-19-lmpfkampagne stellt nach dem derzeitigen Kenntnisstand eine massive gesundheitliche Bedrohung der Bevölkerung dar und lässt unabsehbare Kosten befürchten (für die Kranken- und Rentenkassen, für Schadenersatz etc.).
Covid-19-lmpfungen sollten wie bei Impfungen üblich allenfalls nach gründlicher Anamnese und Beratung durch die Hausarztpraxen und bei Kostenübernahme der Krankenkassen stattfinden.
Zudem sind die hier vorgesehenen Mittel deckungsfähig mit den weiteren Erstattungen des Bundes und der Krankenkassen, die im Kernhaushalt unter Titel 0829 23103 mit Null Euro ausgewiesen wurden.
Das Land Thüringen soll sich – auch aus haftungsrechtlichen Gründen – nicht mit zusätzlichen Landesmitteln an diesen Impfungen beteiligen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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