Zu 1
Erhöhung des Haushaltsvolumens aus der Beschlussvorlage (13.069.861.100 Euro) um 45.400.000 Euro in Folge der 13 Titel-Änderungsanträge der Fraktion siehe Tabelle im Antrag Nummer 1.
Zu 2
Die Konkretisierung macht sich erforderlich, da die tatsächliche Durchführung der Kreditwiederaufnahme sich erkennbar nicht an der Kassenlage orientiert hat. Eine Gefahrenlage für die (Kassen-)Liquidität des Freistaats ergibt sich aus dieser Änderung wegen Absatz 7 des§ 2 nicht.
Zu 3
Die mit den Vorlagen 7/4550 und 7/2392 in Ergänzung zum Landeshaushaltsplan vorgelegten Wirtschaftspläne sind erkennbar nicht für alle institutionellen Zuwendungsempfänger eingegangen.
Zu 4 und 5
Es handelt sich um eine Präzisierung der Formulierung. Nur durch die Ergänzung des Satzes 3 kann gewährleistet werden, dass bei institutionell geförderten Zuwendungsempfängern keine Mehrfachvergütung für die gleiche Arbeitszeit erfolgt.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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