Nach Pressemeldungen, unter anderem in „Freies Wort“ vom 23. Dezember 2022 haben sich die entsprechenden Stromnetzbetreiber mit den Bauernverbänden der vom Trassenverlauf betroffenen Bundesländer, darunter Thüringen, über Entschädigungszahlungen geeinigt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse über die Entschädigungen liegen der Landesregierung seit wann vor?
2. Sind die Entschädigungen für die betroffenen Thüringer finanziell oder auch materiell?
3. Wie viele Thüringer Agrarbetriebe sind nach jetzigem Kenntnisstand vom Trassenverlauf betroffen und wie viele Thüringer Agrarbetriebe sollen Entschädigungen erhalten?
4. Ist für die Entschädigung eine Antragstellung nötig oder erhält jeder betroffene Agrarbetrieb ohne eine solche Antragstellung die entsprechenden Entschädigungen?
5. War die Landesregierung in die Gespräche beziehungsweise Verhandlungen zu den Entschädigungen eingebunden, wenn ja, in welcher Form und/oder hat sie mit den Netzbetreibern und/oder dem Thüringer Bauernverband Gespräche zum konkreten Thema geführt?
6. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Entschädigungen für Flächennutzer und Eigentümer vor, die nicht Mitglied des
Bauernverbands sind?
7. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob sich die finanziellen Entschädigungen in ihrer Höhe nach Bundesland differieren oder ob die Bauernverbände der betroffenen Bundesländer gleichwertig behandelt werden?

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