Ich frage die Landesregierung:
1. Mit wie vielen Altersabgängen von Beschäftigten und Beamten rechnet die Landesregierung in den Jahren 2028 bis 2032 (jährliche Gliederung nach Laufbahnen/Beschäftigungsverhältnis und getrennt nach Verwaltungs- und Polizeivollzugsdienst)?
2. Geht die Landesregierung im Personalbereich der Thüringer Polizei ebenfalls von einer erhöhten Anzahl von Altersabgängen ab dem Jahr 2028 aus, wie dies in anderen Bereichen der Landesverwaltung bereits angekündigt wurde?
3. Ab wann muss eine ab dem Jahr 2028 zahlenmäßig erhöhte Anzahl von Altersabgängen bei der Polizei aufgrund der notwendigen Ausbildungs- und Studienzeiten von Anwärtern effektiv erstmalig bei der Anzahl einzustellenden Personals Berücksichtigung finden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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