Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3481 (vergleiche Drucksache 7/6944) ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Auflagen wurden für den Corona-Protest in Form eines Spaziergangs am 12. Februar 2022 in Erfurt verfügt (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
2. Wie und wie lange erfolgte anlässlich dieses Corona-Protests in Form eines Spaziergangs die Suche nach einem Versammlungsleiter (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
3. Worin begründet sich die „offensive Intervention der Polizei mit dem Ziel der Verhinderung eines möglichen Aufzugs“ und auf welche Weise wurde vor dieser „Intervention“ versucht, den Anwesenden die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit zu gewähren und wie wurde dies mit welchen technischen Mitteln dokumentiert?
4. Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt die Auflösung des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs verfügt, falls ja, wie wurde dies mit welchen technischen Mitteln bekannt gegeben und dokumentiert?
5. Wurden die Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefordert, die Versammlung zu verlassen und wie erfolgte diese Aufforderung? Falls ja, wie wurde dies dokumentiert und welcher Grund für eine derartige Aufforderung bestand, falls die Versammlung zu keinem Zeitpunkt seitens der Versammlungsbehörde aufgelöst wurde?
6. Welchen konkret nachweisbaren Einfluss übten die „amtsbekannte[n] Rechtsextremisten“ auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung aus (Art der Dokumentation der Einflussnahme angeben)?
a) Um wie viele „amtsbekannte Rechtsextremisten“ handelte es sich zahlenmäßig genau und wie wurde deren Zugehörigkeit zur rechten Szene geprüft oder bewertet?
b) Wie wurde die Teilnahme der zuvor benannten Personen dokumentiert (Löschungsfrist/Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation angeben)?

c) Wie viele und welche der eingeleiteten Strafverfahren gingen nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei von den zuvor benannten Personen aus (Anzahl und Deliktsbezeichnung)?
7. Welchen sonstigen konkret nachweisbaren Einfluss übte die sogenannte rechte Klientel auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung am 12. Februar 2022 in Erfurt aus, wie es die Landesregierung nach meiner Auffassung dieser Klientel immer wieder öffentlich zur Last legt, und wie wurde diese Einflussnahme dokumentiert (Art und Form der Dokumentation der Einflussnahme sowie Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
8. Wurde das Ermittlungsverfahren (Frage 9 der Kleinen Anfrage 7/3481) einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet, falls ja, welchem und aufgrund welcher einzelner festgestellten Merkmale?
9. Wieso wurde in der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/2910 (vergleiche Drucksache 7/5323) auf die Frage nach „verletzte[n] Personen […] im Zusammenhang mit Corona-Protesten in Form von Spaziergängen“ ein verletzter Polizeibeamter angegeben, während in der Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 7/3481 (vergleiche Drucksache 7/6944) angegeben wird, dass die Verletzung der Person nicht ursächlich mit dem Corona-Protest im Zusammenhang stand? Welche der beiden Antworten ist falsch?

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