Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3458 in Drucksache 7/6738 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Auflagen wurden für den Corona-Protest in Form eines Spaziergangs am 3. Januar 2022 in Sömmerda verfügt (Art der
Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
2. Wie und wie lange erfolgte anlässlich dieses Corona-Protests in Form eines Spaziergangs die Suche nach einem Versammlungsleiter (Art
der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
3. Auf welche Weise wurde vor der Auflösung des Protests versucht, den Anwesenden die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit zu gewähren und wie wurde dies mit welchen technischen Mitteln dokumentiert?
4. Welchen konkret nachweisbaren Einfluss übten die Personen, die der „Querdenker- beziehungsweise Coronaleugnerszene“ zugerechnet wurden, auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung aus und wie wurde diese Einflussnahme dokumentiert?
a) Um wie viele Personen, die der „Querdenker- beziehungsweise Coronaleugnerszene“ zugerechnet wurden, handelte es sich zahlenmäßig genau und wie wurde deren Zugehörigkeit zu dieser Szene geprüft oder bewertet?
b) Wie wurde die Teilnahme der zuvor benannten Personen dokumentiert und liegt diese Dokumentation noch immer vor?
c) Wie viele und welche der eingeleiteten Strafverfahren gingen nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei von den zuvor benannten Personen aus (Anzahl und Deliktsbezeichnung)?
5. Welchen sonstigen konkret nachweisbaren Einfluss übte die sogenannte „rechte Klientel“ auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung am 3. Januar 2022 in Sömmerda aus, wie dies die Landesregierung dieser Klientel meines Erachtens immer wieder öffentlich zur Last legt, und wie wurde diese Einflussnahme dokumentiert (Art und Form der Dokumentation der Einflussnahme sowie Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?

6. Welche der Straftaten (Fragen 7 und 9 der Kleinen Anfrage 7/3458) werden aufgrund welcher einzelnen festgestellten Merkmale jeweils welchem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet?
7. Ist die Interpretation der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3458 dahin gehend korrekt, dass die Versammlung am 3. Januar 2022 in Sömmerda
grundsätzlich friedlich verlief und falls nicht, wie wird dies begründet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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