Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Verlauf nahm die Versammlung am 19. September 2022 in Sömmerda (möglichst detaillierte Beschreibung des Versammlungsverlaufs)?
2. War die Versammlung angemeldet?
a) Welche einzelnen Auflagen wurden für die Durchführung der Versammlung von welcher staatlichen Stelle festgelegt?
b) Wurden die Auflagen eingehalten, falls nicht, welche Verstöße dagegen lagen vor und wie wurde darauf reagiert?
3. Aus welchen einzelnen politisch aktiven Gruppen nahmen nach Erkenntnissen der Landesregierung Personen an diesem Versammlungsgeschehen in welcher Anzahl teil?
4. Verlief die Versammlung friedlich? Von welchen zuvor benannten Gruppen ging welche Art von Aggression aus (detaillierte Beschreibung aller diesbezüglichen Einzelsachverhalte)?
5. Welche einzelnen Zwangsmaßnahmen wurden seitens der Polizei/Versammlungsbehörde getroffen (anonymisierte Beschreibung des jeweiligen Sachverhalts, rechtliche Grundlage des angewendeten Zwangsmittels, Dauer und Intensität)?
6. Wie viele freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende polizeiliche Maßnahmen wurden getroffen und was war der jeweilige Grund dafür?
7. Was ist in Bezug auf die während der Versammlung festgestellte Straftat nach § 224 Strafgesetzbuch (vergleiche Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3902 in Drucksache 7/6861) vorgefallen (anonymisierter Sachverhalt)?
8. Welche konkreten einzelnen Gründe ergaben sich für die Einordnung der Straftat nach § 224 Strafgesetzbuch als Politisch motivierte Kriminalität des Phänomenbereichs -rechts- (vergleiche Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3902 in Drucksache 7/6861)?
9. Wie oft wurden Personalien von Personen vor Ort aufgenommen und wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage initiiert?

10.Aus welchen Behörden der Thüringer Polizei und aus welchen Bundesländern waren wie viele Polizeibeamte mit welcher jeweiligen Aufgabe am Einsatz beteiligt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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